Das Zürcher Hallenstadion und die Ticketcorner AG haben seit 2009 eine Kooperationsvereinbarung. Diese beinhaltet, dass mindestens 50 Prozent aller Tickets für Veranstaltungen im Hallenstadion durch Ticketcorner verkauft werden müssen.
Dagegen haben die Konkurrenten Starticket und Ticketportal geklagt und haben vom Bundesverwaltungsgericht nun im zweiten Anlauf Recht erhalten.
Das Bundesverwaltungsgericht stellt in dem am Freitag veröffentlichten Urteil fest, nach Kartellrecht sei die Ticketing-Kooperationsvereinbarung zwischen dem Hallenstadion und Ticketcorner wettbewerbswidrig und stelle ein marktmissbräuchliches Verhalten dar.
Die Causa Ticketverkauf wird nun auf Anweisung der Richter aus St. Gallen zur Neubeurteilung an die Wettbewerbskommission (Weko) zurückgewiesen.
Der Fall hat eine lange, vor allem juristische Vorgeschichte. Die Weko hatte einst festgestellt, dass die 50-Prozent-Klausel sich als «Monopol» von Ticketcorner für Veranstaltungen im Hallenstadion auswirke. Trotzdem fand sie, dass die Kooperationsvereinbarung nicht wettbewerbsverzerrend sei.
Die betroffenen Wettbewerbsteilnehmer Starticket, Ticketino und Ticketportal waren aber klar anderer Meinung und beschwerten sich in der Folge beim Bundesverwaltungsgericht. Doch dieses trat auf die Beschwerde gar nicht ein. Die drei Ticketanbieter seien zu einer Beschwerde gar nicht berechtigt. Darauf wandten sich die Firmen an die nächst höhere Instanz, das Bundesgericht in Lausanne. Und erhielten recht.
Konkurrenten, so das Bundesgericht, müssten die Möglichkeit haben, sich zu beschweren, wenn sie einen «deutlich spürbaren Nachteil erleiden», schreibt der «TagesAnzeiger». Ein wirtschaftlicher Nachteil dürfe nicht erst bejaht werden, «wenn der wirksame Wettbewerb nicht mehr funktioniert».
Das Bundesverwaltungsgericht wird also nun erneut inhaltlich überprüfen müssen, ob die Weko die Untersuchung gegen das Hallenstadion und gegen Ticketcorner zu Recht eingestellt hat. Die Weko wird von den St. Galler Richtern angewiesen, eine Neubeurteilung vorzunehmen.
Die Ticketcorner AG ist eine 100-Prozent-Tochter der Ticketcorner Holding AG, welche zu je 50 Prozent CTS Eventim AG & Co. KGaA und Ringier AG gehört.
Der Klein Report hat Ringier um eine Stellungnahme gebeten, aber (noch) nichts gehört.