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Mittwoch
16.12.2015

Vermarktung

Ohne Auflagen von der Weko durchgewunken

Ohne Auflagen von der Weko durchgewunken

Die Wettbewerbskommission (Weko) lässt den staatlichen Telekomkonzern Swisscom, die staatsnahe SRG und Ringier in der Vermarktung zusammengehen. Und das ganz ohne Auflagen - mitten in Europa.

In der Werbevermarktung werde «zwar ein starkes Unternehmen entstehen», so die Beamten. Die Weko «erwartet jedoch keine Beseitigung des wirksamen Wettbewerbs».

Neben der verstärkten Zusammenarbeit in der Vermarktung von Online-, TV-, Print- und Radiowerbung planen die Drei über Swisscom-TV zielgruppenspezifische TV-Werbung in der Schweiz einzuführen. «Die Weko erwartet, dass das Gemeinschaftsunternehmen zu einem der stärksten Marktteilnehmer im Bereich der Werbevermarktung aufsteigen wird. Dennoch bestehen bei der Werbung im TV-, Online-, Radio- und Printbereich weiterhin starke Wettbewerber», heisst es da.

Und die Weko steigert sich tatsächlich noch in eine Zukunftsaussage wie: «Zudem ist die Marktentwicklung betreffend die zielgerichtete TV-Werbung derzeit ungewiss.» Eine Beseitigung des wirksamen Wettbewerbs sei nicht zu erwarten. Somit seien die gesetzlichen Voraussetzungen für ein Verbot oder für Auflagen nicht erfüllt.

Und falls das marktbeherrschende Unternehmen dann in Zukunft doch zu «einer marktbeherrschenden Stellung gelangt und diese missbraucht», dann könnten die Wettbewerbshüter - meinen sie selber - dagegen vorgehen.

Dass eine Wettbewerbsbehörde auch noch als Begründung «den starken internationalen Wettbewerbsdruck», den die Gesuchsteller als Hauptgrund angeben, selber anführt, ist beschämend. Das hat die Marktwirtschaft nämlich ganz grundsätzlich so an sich.

Angeführt werden allgemein Suchmaschinen wie Google und die sozialen Medien und Facebook. In der Schweiz ist es aber gerade die Swisscom, die die Suchmaschinen local.ch und search.ch grossmehrheitlich besitzt.

Der Krug geht zum Brunnen, bis er bricht!