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Montag
08.11.2021

Marketing / PR

Zehn Genossenschaften müssen nun bestimmen, ob es in ihren Migros-Filialen bald wie in Denner-Filialen aussieht...       (Bild © Denner)

Zehn Genossenschaften müssen nun bestimmen, ob es in ihren Migros-Filialen bald wie in Denner-Filialen aussieht... (Bild © Denner)

Ja dann Prost! Nun müssen die zehn Genossenschaften bestimmen, ob sie ihre Genossenschafterinnen und Genossenschafter in einer Urabstimmung über die Aufhebung des Verkaufsverbots von Alkohol befragen und die Statuten entsprechend anpassen wollen.

Am Samstag haben nämlich die Delegierten des Migros-Genossenschafts-Bundes (MGB) die Voraussetzungen mit 85 zu 22 Stimmen dazu geschaffen.

Nun wird also ein weiterer Versuch unternommen, das Alkoholverbot von Migros-Gründer Gottlieb Duttweiler (1888–1962) zu kippen. Das Alkoholverbot geht auf einen Firmenkauf von «Dutti» im Jahr 1928 zurück. Damals kaufte er die Mosterei Alkoholfreie Weine AG in Meilen und übernahm auch deren Kampf gegen den Alkoholismus in der Arbeiterschaft.

Die Initiative, das Alkoholverbot von «Dutti» zu knacken, ging im Vorjahr von fünf Mitgliedern der Delegiertenversammlung aus.

Heute verkauft der Migros-Konzern bereits Alkohol über seine zugekaufte Tochter Denner oder bei Migrolino, die im Convenience-Shop-Bereich in ihren Filialen an Bahnhöfen, Tankstellen und weiteren Orten Alkohol anbietet.

Auch im Online-Supermarkt der Migros gibt’s Alkohol im Sortiment.

Marianne Meyer, Präsidentin der Delegiertenversammlung, sagte dazu am Samstag: «Das ist ein starker Beweis für unsere Demokratie in der Migros. Wie kein anderes Unternehmen verfügen wir über demokratische Strukturen, die zeigen, dass wir Mitbestimmung ernst nehmen.»

Das basisdemokratische Vorgehen zeige, dass die Migros auch in dieser Frage ein verantwortungsvolles Unternehmen sei und sich an den Bedürfnissen der 2,2 Millionen Genossenschaftsmitglieder und damit der Konsumentinnen und Konsumenten orientiere. «So ist und bleibt die Migros Identität ein Ausdruck des umfassenden, vielseitigen Engagements für die Gesellschaft», so Meyer.

Die regionalen Genossenschafterinnen und Genossenschafter werden nun in einer Urabstimmung abschliessend entscheiden, ob in den Filialen ihrer Genossenschaft Alkohol verkauft werden soll oder nicht.

«Allfällige Urabstimmungen sind Anfang Juni 2022 vorgesehen. Erst wenn sich diese Urabstimmungen mit 2/3 der Stimmen für eine Aufhebung des Alkoholverbotes aussprechen, könnten die entsprechenden Genossenschaften in ihren Filialen alkoholische Getränke verkaufen», schreibt der Migros-Genossenschafts-Bund zum weiteren Vorgehen.