«Die Haushaltsfinanzen und Kapitalanlagen waren bislang auch in der Schweiz vor allem Männersache», finden Patrizia Laeri, Nadine Jürgensen und Simone Züger. Dies möchte das Trio, das die neue Finanz- und Medienplattform «elleXX» gegründet hat, ändern.
Dafür hat «elleXX» nun gemeinsam mit der Allianz-Tochter CAP eine digitale Rechtsschutzversicherung lanciert. Der Name: «elleXX JUSTIS». Speziell daran: Die neue Versicherung ist ausdrücklich auf die Bedürfnisse von Frauen ausgerichtet.
Genauer erläutert wird das Modell in der Medienmitteilung am Dienstag: «Bei Mobbing, Scheidung sowie ungleichen Löhnen und Karrierechancen bietet die neue Plattform eine persönliche Rechtsberatung und Vertretung vor Gericht. Ebenso steht sie Alleinerziehenden bei rechtlichen Fragen zur Seite.»
Damit seien die Zeiten vorbei, in denen man als Frau aufgrund zu hoher Anwaltskosten auf sein Recht verzichten müsse, heisst es weiter in einem leicht revolutionären, werberischen Ton.
Das Produkt wird im monatlichen Abonnement angeboten, das jederzeit kündbar sei. Dadurch «wirkt es attraktiver», erklärt Martin Steiger, Anwalt und Unternehmer für Recht im digitalen Raum, auf Anfrage des Klein Reports.
Was in der Mitteilung nach einer gemeinsamen Innovation von CAP und «elleXX» klingt, wird auf der Website des Medienportals der drei Frauen klar deklariert – und zwar als «Werbepartnerschaft» mit der Allianz-Tochter. Aus den eingenommenen Nettoprämien aus dem «elleXX»-Portfolio erhält das Medienportal eine Provision von zehn Prozent von CAP.
«In der Verantwortung steht im Zweifelsfall die Rechtsschutzversicherung und nicht ‚elleXX‘ als Werbepartnerin, erklärt Anwalt Steiger weiter. Zudem fällt dem Juristen auf, dass beim bestehenden JUSTIS-Angebot keine freie Anwaltswahl vorgesehen ist.
So mahnt der Experte: «Bei jeder Rechtsschutzversicherung gilt, dass vor dem Vertragsabschluss die Bedingungen sorgfältig geprüft werden sollten. Was man leider nicht im Voraus prüfen kann, ist das Verhalten einer Rechtsschutzversicherung, wenn es tatsächlich zu einem Schadenfall kommt.»
Auf Nachfrage des Klein Reports äusserte sich auch Bernd de Wall, Senior Spokesperson von Allianz Suisse, zu den angesprochenen Kritikpunkten.
Zur freien Anwaltswahl entgegnet dieser etwas nebulös: «Anwaltswahl besteht wie üblich auf dem Markt bei Interessenskollisionen und Gerichtsverfahren. Hinzu kommt, dass die Kundinnen selbst bei der internen Fallbearbeitung eine Anwältin/Juristin wählen dürfen.»
Übersetzt heisst dies, dass die Rechtsschutzversicherung damit schlicht und einfach das geltende Recht einhält. Eine freie Anwaltswahl ist damit nicht gegeben.
Um eine Marketing-Partnerschaft gehe es zudem nicht: «Allianz und CAP stehen für Diversity», so de Wall weiter und weicht dem Vorwurf aus. «Bei uns können sich Kundinnen von Anwältinnen und Juristinnen beraten und betreuen lassen. Wir treiben als Versicherer das Thema Gleichstellung auch bei uns im Unternehmen bereits seit einiger Zeit voran.»