Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) stellt sich hinter die Corona-Berichterstattung des Schweizer Radio und Fernsehens (SRF). Einen deutlichen Rüffel kassierte eine Radiosendung von Radio Télévision Suisse (RTS).
Der Löwenanteil der in den letzten Monaten bei der UBI eingegangenen Beschwerden betraf die Corona-Berichterstattung von SRF. Gerügt worden sei meistens, dass die Skeptiker der Corona-Massnahmen einseitig dargestellt worden seien, schreibt das Aufsichtsgremium am Freitag.
In den Beiträgen über die Corona-Skeptiker würden stets problematische Aspekte wie die Nähe zu Verschwörungstheorien wie «QAnon» oder zu rechtsextremen Kreisen ins Zentrum gerückt. Dies betreffe jedoch nur eine kleine Minderheit, beschwerten sich die Skeptiker bei der UBI. Über die Mehrheit und deren Anliegen würde nicht berichtet.
Dieser Kritik konnte auch die Aufsichtsbehörde etwas abgewinnen, zumindest in Bezug auf Beiträge zu den Demonstrationen vom 29. August 2020 gegen die Corona-Massnahmen in Berlin.
Doch «nach intensiver Diskussion» kam die UBI zum Schluss, dass auch der zweiteilige Beitrag in der «Tagesschau»-Hauptausgabe vom 29. August 2020 die programmrechtlichen Mindestanforderungen eingehalten hat. Die Beschwerde wurde mit sechs zu zwei Stimmen abgewiesen.
Ohne Gegenstimme abgewiesen hat die UBI eine Beschwerde gegen den «Rundschau»-Beitrag vom 9. September 2020 über Corona-Verschwörungstheorien. «Der klar ersichtliche Fokus sowie die transparent vermittelten Informationen erlaubten eine freie Meinungsbildung des Publikums», schreibt die UBI.
Gutgeheissen hat das Gremium dagegen drei Beschwerden gegen einen Radiobeitrag von RTS über Hilfsdienste von kubanischem Medizinpersonal im Ausland.
Der Bericht «Les médecins cubains envoyés à l’étranger en renfort dans la lutte contre le coronavirus» aus der RTS-Sendung «Tout un monde» vom 13. Mai 2020 sei einseitig gewesen und habe wesentliche Fakten verschwiegen.
So sei es dem Publikum in der Romandie nicht möglich gewesen, «sich eine eigene Meinung im Sinne des Sachgerechtigkeitsgebots zu bilden».