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Montag
23.05.2016

Vermarktung

Die Vorwürfe des Verbandes Schweizer Medien (VSM) in Richtung Bundesamt für Kommunikation (Bakom) sind hart: Die Verleger werfen Medienministerin Doris Leuthard und Co. fehlende Transparenz vor.

Rechtsanwalt Jascha Schneider-Marfels, der aktuell den Verlegerverband im Admeira-Fall vor Gericht vertritt, hielt am Mittwoch an der Medienrechtstagung ein Dossier in die Luft: Es zeigte 30 fast durchgehend geschwärzte Seiten.

«Das Wissen des Verbandes Schweizer Medien über Admeira beschränkt sich nach wie vor auf die Medienmitteilung vom 17. August 2015», so Schneider-Marfels am Mittwoch. Das weitestgehend geschwärzte Dossier, das dem VSM am 7. Dezember vom Bakom zugestellt wurde und «Gelegenheit zur Replik» geben sollte, sorgte nicht für mehr Klarheit über das Projekt Admeira.

So konnte Schneider-Marfels nur vermuten, dass es sich beim mittlerweile gestarteten Admeira um eine Art «Joint Venture light» handeln muss. Zur Erinnerung: Gemäss Uvek-Verfügung vom 29. Februar darf die am Joint Venture beteiligte SRG selber kein Targeted TV Advertising und auch keine Online-Werbung machen.

Für den Verlegerverband stellen sich deshalb immer noch viele Fragen, so etwa nach möglicher Quersubventionierung, nach einer indirekten Umgehung des Online-Werbeverbots durch die SRG oder einer allfälligen Überkompensation: «Steigen die Finanzerträge der SRG, müssen auch die Gebühren reduziert werden», ist für den VSM klar. Ausserdem fragt man sich gemäss Schneider-Marfels, wer bei einem Scheitern von Admeira das unternehmerische Risiko trägt. Zahlt dann der Gebührenzahler erneut für die SRG?

Weil der Verband Schweizer Medien gemeinsam mit Vertreter Jascha Schneider-Marfels weiter um Parteistellung und Akteneinsicht kämpfen will, hat der VSM beim Bundesverwaltungsgericht eine Beschwerde eingereicht: Die Vorinstanz habe allenfalls die formelle Frage nach der Parteistellung mit der materiellen Frage nach Auflagen vermischt und die Parteistellung des VSM deshalb zu unrecht abgewiesen.

Die Beschwerde mit dem Antrag um Rückweisung an die Vorinstanz ist beim Bundesverwaltungsgericht hängig, genauso wie weitere Beschwerden einiger Medienunternehmen. «Eine Erfolgsprognose ist derzeit nicht möglich», sagte Schneider-Marfels derweil an der Medienrechtstagung. «Es gibt gute Argumente auf beiden Seiten.» Noch vor Sommer wird mit der Beschwerdeantwort der Vorinstanz und der SRG gerechnet. Das Verfahren selber werde aber noch deutlich länger dauern.