Der Verband Schweizer Medien hat beim Bundesverwaltungsgericht Klage gegen die bevorstehende Vermarktungsallianz von Swisscom, SRG und Ringier eingereicht. Der Grund: Das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) verweigert den Privatmedien die Einsicht in Unterlagen zum Joint Venture.
Gemäss Recherchen des Klein Reports haben vor einer Woche auch TeleSuisse/TeleBilingue gemeinsam eine Klage eingereicht. Ende letzter Woche deponierte dann die AZ Medien von Verleger Peter Wanner mit allen Gesellschaften ihrerseits eine Klage beim Bundesverwaltungsgericht.
Die Westschweizer Zeitung «24 Heures» hat am Dienstag als erstes Medium über die Klage der Verleger berichtet. Im Grundsatz gehe es bei allen Klagen um die Rechtsverzögerung und um die Rechtsverweigerung. Obwohl bereits seit längerem bekannt ist, dass das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) mögliche Wege und Lösungen sucht.
Die übergeordnete Instanz, das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) von Medienministerin Doris Leuthard, versucht hingegen mit allen Mitteln einige involvierte Parteien auszuschliessen und vor fertige Tatsachen zu stellen. Den klagenden Parteien wird so eine Instanz genommen, was nicht nur unfair ist, sondern auch in zeitlicher Hinsicht eine Rolle spielt.
Das Bakom sollte bis Ende letzten Jahres eine Entscheidung fällen. Bis Ende März 2016 ist dann die Hauptsache fällig, wobei die erwähnten Parteien und andere Medien gar nicht erst zur Akteneinsicht (Parteistellung) gekommen sind. Sie haben nun einen anderen Weg eingeschlagen.