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Samstag
19.12.2009

Nach etlichem Gezänk hat sich Google Street View mit dem eidgenössischen Datenschutzbeauftragten Hanspeter Thür geeinigt: Bis auf weiteres stellt der Suchmaschinengigant keine neuen Strassenbilder der Schweiz ins Internet. Diese Vereinbarung gilt, bis das Bundesverwaltungsgericht den Fall rechtskräftig beurteilt hat.

Die vorübergehende Einigung kam zustande, nachdem Thür Google Street View aus Datenschutzgründen verklagt hatte. Überdies verpflichtet sich Google, ein rechtskräftiges Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in der vorliegenden Sache zu akzeptieren und auf die für Street View getätigten Fotografien der Schweiz anzuwenden, sofern dies das Urteil verlangen sollte. Dies teilte der eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte am Donnerstag mit.

Google sei zwar weiterhin dazu berechtigt, Kamerafahrten in der Schweiz zu unternehmen. Doch diese würden im Hinblick auf den späteren Ausgang des Gerichtsverfahrens auf eigenes Risiko erfolgen. Die Kamerabilder blieben bis zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts innerhalb der Google-Gruppe und dürften nur für nicht personenbezogene Zwecke und Produkte verwendet werden.

Zudem verpflichtet sich Google, bei weiteren Kamerafahrten im öffentlichen Raum anstelle eines bislang monatlichen Intervalls mindestens eine Woche im Voraus online darüber zu informieren, in welchen Bezirken oder im Umkreis von welchen Städten Fotografien geplant sind.

Mit diesen vorsorglichen Massnahmen betrachtet der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte die verfolgte Zielsetzungen als erfüllt. Hanspeter Thür werde die entsprechenden Massnahmebegehren beim Bundesverwaltungsgericht zurückziehen.