Der Bundesrat hat der SRG noch nicht erlaubt, im Internet Werbung zu platzieren. Das soll nun für eine Weile so bleiben. «Ob die SRG im Internet Werbung machen darf, wird voraussichtlich mit der neuen Konzession wieder überprüft», sagte Alfons Birrer, Medienjurist beim Uvek, am Montag gegenüber dem Klein Report. Die Konzession wurde 2007 erteilt und läuft erst 2017 aus.
«Wenn es sich aufdrängt, könnte die Zulassung von Werbung schon früher überprüft werden», meinte Birrer. Die SRG stehe aber gut da, weshalb er nicht davon ausgehe, dass es vorher zu einer Änderung kommt. Ob 2017 die Vorschriften für die Werbung gelockert werden, wird abhängig sein von der Finanzierungssituation der SRG.
Noch in diesem Jahr hingegen soll das Konzept für die Medienkommission vorgelegt werden. «Es ist noch nicht im Detail klar, welche Aufgaben die Kommission haben wird», so Birrer. «Bis im November soll das Konzept aber vorliegen.» Sicher ist nur, dass die Kommission die Entwicklung der Medien und des Service public begleiten und insbesondere den Medienplatz Schweiz beobachten soll. Auch hier gibt es erst genauere Angaben, wenn das Konzept vorliegt.
Birrer rechnet damit, dass rund 15 Vertreter aus verschiedenen Bereichen der Medienbranche und der Medienwissenschaft Einsitz nehmen werden. «Die Kommission sollte nicht zu viele Leute umfassen.» Gewählt werden die Mitglieder vom Bundesrat. Ob mögliche Mitglieder schon zusammen mit dem Konzept vorgeschlagen oder erst danach gesucht werden, ist noch offen.
Neben der Medienkommission, die eine beratende Funktion haben soll, strebt der Bundesrat eine Änderung der Vorschriften über den publizistischen Onlineauftritt der SRG an. Dort soll folgender Abschnitt angepasst werden: «Die Onlineangebote umfassen programmbezogene, multimedial aufbereitete Beiträge, die zeitlich und thematisch einen direkten Bezug zu Sendungen aufweisen.» Die Onlinenews sollen keinen direkten Bezug mehr zu Sendungen aufweisen müssen, dafür aber in der Länge beschränkt werden.