In seiner Verfügung vom 29. Februar hielt das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) fest, dass «zielgruppenspezifische Fernsehwerbung in den SRG-Programmen eine wichtige geplante Aktivität des Joint-Venture» von SRG, Swisscom und Ringier ist.
Genau das ist allerdings nach aktueller Konzession der SRG nicht erlaubt. Der Klein Report wollte daher vom Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) wissen: Ist es nicht widersprüchlich, dieser Werbeallianz, die in diesem Sinne ein nicht erlaubtes Ziel hat, dennoch grünes Licht zu geben, noch bevor eine nötige Konzessionsänderung vorgenommen wurde?
«Die beanstandete zielgruppenspezifische Werbung ist eines von vielen Geschäftsfeldern des Zusammenschlusses», verteidigt Reto Hügli, Mediensprecher und Redaktor beim UVEK und dem Bakom, gegenüber dem Klein Report den UVEK-Entscheid. «Dass die SRG in ihren TV-Programmen keine solche Werbung ausstrahlen darf, hindert sie nicht daran, ihr Werbeinventar über das Joint-Venture vermarkten zu lassen - beispielsweise mit konventioneller Werbung und Sponsoring im Fernsehen oder am Radio», argumentiert Hügli weiter.
Das Feedback aus der Medienbranche seit den Verfügungen durch das UVEK und dem Bakom hält sich bei den Behörden selber offenbar bislang in Grenzen. «Das Bakom hat bisher keine Reaktionen aus der Branche erhalten», sagt Hügli gegenüber dem Klein Report. Der Mediensprecher erinnert daran, dass am 2. Februar eine «umfassende Anhörung zum Joint-Venture veranstaltet und drei Empfehlungen verabschiedet wurden». Diese Empfehlungen wurden im UVEK-Entscheid gewürdigt.
An der erwähnten Anhörung haben neben den drei an der Vermarktungsfirma Direktbeteiligten auch neun weitere Vertreter angehört: Die Wettbewerbskommission, der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte, der Schweizer Werbeauftraggeberverband, die Leading Swiss Agencies, die Stiftung Mediapulse, Tele Suisse, 3plus, die Goldbach Group und der Verband Schweizer Medien (VSM).
Bis heute ist der VSM und mit ihm mehr als 100 private Schweizer Medienunternehmer allerdings der Ansicht, rechtswidrig vom Verfahren ausgeschlossen worden zu sein. Dadurch, dass die Parteistellung des Verbandes nicht anerkannt wurde, fehlte die Akteneinsicht. «Den unabhängigen Medienunternehmen wurden verfassungswidrig wesentliche Grundlagen vorenthalten», schreibt der Verlegerverband daher.
Einen weiteren kritischen Punkt sprach Christian Wasserfallen, FDP-Nationalrat und Vizepräsident der Aktion Medienfreiheit, gegenüber dem Klein Report an. Auch das Parlament wurde seiner Ansicht nach «strategisch ausmanövriert», weil es weder im Bakom- noch im UVEK- Verfahren konsultiert wurde und nun auch eine Konzessionsänderung am Parlament vorbei - nämlich über den Bundesrat - möglich ist. Wasserfallen befürchtet zudem, dass die anstehende Service-Public-Diskussion daher «zur Farce» avanciere.
«Gemäss RTVG erteilt der Bundesrat der SRG die Konzession. Ebenso regelt er die Werbung und das Sponsoring in den SRG-Programmen und in deren übrigem publizistischen Angebot, das mit Empfangsgebühren finanziert wird. Sollte also der Bundesrat die zielgruppenspezifische Werbung für die SRG regeln, hält er sich an die gesetzlichen Kompetenzen», so Reto Hügli über den rechtlichen Rahmen.
Noch bevor der Bundesrat darüber entscheidet, «wird sowohl für eine Änderung der Konzession als auch der Verordnung eine öffentliche Anhörung stattfinden», sagt Hügli gegenüber dem Klein Report. Dann könnte auch das Parlament eine Stellungnahme einreichen.