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Dienstag
31.10.2017

Medien / Publizistik

Die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) sowie die privaten Veranstalter mit einer Konzession sollen künftig auch zielgruppenspezifische Fernsehwerbung ausstrahlen dürfen. Dies sieht der Revisionsentwurf der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) vor, den das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) am Montag in die Vernehmlassung geschickt hat.

Derzeit ist es der SRG verboten, mit ihren Werbespots gezielt eine Personengruppe anzusprechen, auch im Rahmen von Admeira, dem Vermarktungszusammenschluss mit Swisscom und Ringier.

Die neue Verordnung soll das ändern. Ausgenommen bleiben hingegen Werbeformen, die sich an regionale Zielgruppen richten. In diesem Bereich soll das Verbot nach dem Entwurf des Uvek bestehen bleiben.

Weiter unzulässig bleibt targeted advertising auch «vor, während oder nach Sendungen, die sich an Minderjährige richten», wie das Uvek mitteilte. «Bei der SRG darf diese Werbeform zudem im Rahmen der maximalen täglichen Gesamtwerbedauer von 15 Prozent der täglichen Sendedauer höchstens vier Minuten pro Stunde dauern.»

Bereits im Service-Public-Bericht vom 17. Juni 2016 hat der Bundesrat die Schaffung der rechtlichen Grundlagen für zielgruppenspezifische Werbung angekündigt. In der Vernehmlassung dürfen sich nun die tangierten Akteure aus der Branche zum Entwurf äussern.

Auch die Grundlagen für eine finanzielle Unterstützung der Schweizerischen Depeschenagentur (SDA) sollen in der neuen RTVV geschaffen werden. «Damit soll ihr wichtiger Beitrag für die Qualität der lokal-regionalen Berichterstattung längerfristig gesichert werden», so das Uvek.