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Donnerstag
07.05.2020

Medien / Publizistik

Jolanda Spiess-Hegglin: «Ich verbiete nicht ihr Buchprojekt. Ich verlange lediglich, dass Frau Binswanger meine Persönlichkeitsrechte und den Intimsphärenschutz wahrt.» (Bild: zVg)

Jolanda Spiess-Hegglin: «Ich verbiete nicht ihr Buchprojekt. Ich verlange lediglich, dass Frau Binswanger meine Persönlichkeitsrechte und den Intimsphärenschutz wahrt.» (Bild: zVg)

Das Kantonsgericht Zug hat der «Tages-Anzeiger»-Journalistin Michèle Binswanger verboten, persönlichkeitsverletzende Äusserungen zu Jolanda Spiess-Hegglin zu schreiben. Der richterliche Entscheid vom Dienstag bezieht sich auch auf alle anderen Publikationskanäle von Binswanger.

Neues Kapitel in der medialen Schlacht um Jolanda Spiess-Hegglin: Mit einer superprovisorischen Verfügung hat die Ex-Politikerin verhindert, dass Michèle Binswanger in einem anstehenden Buch über die Vorkommnisse an der Zuger Landammannfeier von 2014 persönlichkeitsverletzende Äusserungen zu Spiess-Hegglin veröffentlichen kann.

Hintergrund ist ein Buchprojekt der «Tages-Anzeiger»-Journalistin und Autorin, das offenbar in Arbeit ist. Wie Jolanda Spiess-Hegglin gegenüber dem Klein Report am Mittwoch erklärte, habe sie «vor einiger Zeit» einen Anruf von der ehemaligen «Vice»-Journalistin Nadja Brenneisen erhalten. «Sie sagte mir, dass Michèle Binswanger etwas über die Zuger 'Sex-Affäre' schreiben wolle und habe ihr dazu Fragen geschickt.»

Die Fragen bezogen sich auf einen Artikel über die Vorkommnisse der Landammannfeier, den Brenneisen vor fünfeinhalb Jahren geschrieben hatte. «Der Fragenkatalog von Binswanger an Nadja Brenneisen liest sich wie ein einziger Anschuldigungskatalog», so Spiess-Hegglin zum Klein Report.

Mit der superprovisorischen Verfügung wollte Spiess-Hegglin der Journalistin zuvorkommen. Denn sie befürchtete, dass Binswanger ihre Intimsphäre «erneut» verletze: «Michèle Binswanger hat sich früh in ihrem Urteil über mich festgelegt. Sie schrieb Artikel, in dem sie behauptete, dass ich 'zu viel gebechert', 'ein Techtelmechtel' gehabt und dann 'einen Quickie' mit dem SVP-Kollegen im offenen Nebenzimmer an der Landammannfeier hingelegt hätte. Doch Belege für ihre Sicht der Dinge hatte sie keine.»

Spiess-Hegglin betonte, dass sie nicht das Buchprojekt verbieten wolle, sondern «lediglich verlange, dass sie meine Persönlichkeitsrechte und den Intimsphärenschutz» wahre.

Zudem verschicke Michèle Binswanger die Rechercheanfragen von ihrem Tamedia-Mail-Account aus: «So lässt sie alle angefragten Personen damit im Glauben, es gehe um einen Tagi-Artikel», so Spiess-Hegglin. Erst auf Umwegen war dann in Erfahrung zu bringen, dass ihre Recherchen offenbar zu einem Buch führen sollen.

Zusätzlich behaupte Binswanger, dass das Buch ein «Auftragsprojekt» von ihrem Arbeitgeber sei. Doch Spiess-Hegglin widerspricht und sagt: «Tamedia-Verleger Pietro Supino und Chefredaktor Arthur Rutishauser liessen schriftlich ausrichten, dass das Buch auf Initiative von Michèle Binswanger und nicht im Auftrag des 'Tages-Anzeigers' oder durch Tamedia entsteht.»

Binswanger selbst hatte die Nachfrage des Klein Reports, ob das Buch ein privates Projekt sei, an die Medienstelle von Tamedia weitergeleitet. Anstelle der Tagi-Journalistin hatte Nicole Bänninger, Kommunikationsverantwortliche von Tamedia, geantwortet: «Tamedia hat die Verfügung bisher nicht erhalten, weshalb wir uns im Moment nicht dazu äussern können.»

Ausserdem liess Bänninger gegenüber dem Klein Report ausrichten: «Es handelt sich um ein laufendes Buchprojekt über den Medienskandal infolge der Zuger Landammannfeier 2014. Weitere Angaben können wir dazu keine machen.»

Bis heute bleibt ungeklärt, was an der Zuger Landammannfeier vor sechs Jahren passiert ist. Die gerichtlichen Untersuchungen zu den Vorkommnissen von 2014, bei denen es zu einem mutmasslichen Sexualdelikt gegen Spiess-Hegglin kam, sind abgeschlossen. Doch der Fall weitete sich zu einer nationalen Medienaffäre aus, bei der die mögliche Schändung als «Sex-Affäre» verharmlost wurde. Spiess-Hegglin geht seither juristisch gegen die medialen Verunglimpfungen vor.