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Montag
17.09.2012

Medien / Publizistik

Mit seinem Entscheid, das Onlinewerbeverbot der SRG aufrechtzuerhalten, habe der Bundesrat ein klares Zeichen zugunsten der privaten Medienanbieter und gegen weitere Wettbewerbsverzerrungen gesetzt, schreibt der Verband Schweizer Medien in einer Stellungnahme. Dem Verband sei es gelungen aufzuzeigen, dass die SRG keine Einnahmen aus der Internetwerbung benötige, da einerseits durch die Bevölkerungszunahme und andererseits durch mehr Fernsehwerbung, Sponsoring und Productplacement stetig mehr Geld in die Kassen des gebührenfinanzierten Fernsehens fliesse.

In der Mitteilung des Bundes heisst es wörtlich: Vorerst keine Internetwerbung für die SRG. Bereitet das Wörtchen «vorerst» den Verantwortlichen im Verlegerverband neue Bauchschmerzen? Urs. F. Meyer, Geschäftsführer von Schweizer Medien, hatte am frühen Freitagnachmittag die Medienkonferenz von Bundesrätin Doris Leuthard im Bundeshaus live mitverfolgt und wusste gegenüber dem Klein Report zu berichten: «Die Bundesrätin sprach von einem mittelfristigen Zeithorizont. Das bedeutet normalerweise drei bis fünf Jahre. Das gibt unserer Branche Gelegenheit, in Ruhe und ungestört Bezahlmodelle für den Internetjournalismus zu installieren.»

Heisst das, in fünf Jahren würde sich Schweizer Medien nicht mehr gegen Onlinewerbung bei der SRG wehren? «Diese Frage lässt sich heute nicht beantworten», meint Meyer, «da niemand weiss, wie die Medienlandschaft dann aussehen wird.» Man müsse jedoch zur Kenntnis nehmen, dass der Bundesrat 2010 grundsätzlich Ja gesagt habe zur Internetwerbung bei der SRG.

Die SRG müsse ihren Auftrag als Anbieter von audiovisuellen Beiträgen auch über die neuen Vertriebskanäle erfüllen, heisst es dazu im Communiqué des Verbandes. Dabei müsse aber klar definiert sein, dass der Auftrag der SRG im audiovisuellen Bereich liege und nicht im selbstständigen textbasierten Auftritt.

Mit der schweizweit grössten Onlineredaktion habe sich die SRG klammheimlich eine Basis geschaffen, welche die privaten Medienhäuser in deren Onlineauftritten massiv konkurrenziere. Das textbasierte Angebot im Internet und auf den mobilen Kanälen gehört aus Sicht von Schweizer Medien definitiv nicht zum gesetzlichen Auftrag der SRG und müsste deshalb klar eingeschränkt werden. Die SRG dürfe nicht die Onlinebezahlangebote der privaten Medienanbieter mit Gratisangeboten ausserhalb des Service public konkurrenzieren. Nur so könne mittel- und langfristig eine vielfältige und qualitativ gute Schweizer Medienlandschaft aufrechterhalten werden.