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Dienstag
17.09.2019

Medien / Publizistik

Keine Entschädigung für Verlage und Journalisten, wenn ihre Beiträge von Google verlinkt werden

Keine Entschädigung für Verlage und Journalisten, wenn ihre Beiträge von Google verlinkt werden

Die Revision des Schweizer Urheberrechts ist eingetütet: Am Montag haben National- und Ständerat die letzten Differenzen bereinigt.

Nun ist die neue Vorlage, die auf ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage verzichtet, bereit für die Schlussabstimmungen.

In den letzten Debatten im Parlament ging es vor allem um die Abgaben von Hotels, Spitälern und Gefängnissen für die Nutzung öffentlicher Werke. Der Nationalrat wollte diese Gebühren zunächst abschaffen, was vor allem in der Schweizer Kunst- und Musikszene auf grossen Widerstand gestossen war. Am Montag lenkte die grosse Kammer ein, die Hotelabgabe wird somit beibehalten.

Mit dem Leistungsschutzrecht wurde ein weiterer höchst umstrittener Punkt aus dem neuen Urheberrecht ausgeklammert. Die Idee, dass Internetplattformen die Verlage entschädigen müssen, wenn sie deren journalistische Inhalte verlinken, war dem Parlament am Ende doch zu heiss.

Auch von einer neuen Regelung für Replay-TV wurde abgesehen. Die Befürchtungen, dass das Überspulen von Werbung im Fernsehen nicht mehr möglich wäre oder Mehrkosten auf Konsumentinnen und Konsumenten zukommen könnten, haben am Ende überwogen.

Zu den wichtigsten Änderungen im revidierten Urheberrecht gehört unter anderem die Bekämpfung von Internet-Piraterie. Schweizer Hosting Provider, die Angebote illegal zugänglich machen, können neu strafrechtlich belangt werden.

Weiter wird die Schutzfrist für Musik- und Filmschaffende verlängert. Speziell Fotografien werden nach neuem Urheberrecht besser vor ungewolltem Kopieren geschützt. Und die Verwendung von Filmen für Video-on-Demand wird neu über die Verwertungsgesellschaften eingezogen, wodurch sich die Filmemacher höhere Erlöse versprechen.

Eine Spezialregelung beinhaltet die Gesetzesvorlage schliesslich für Bibliotheken: Neu müssen diese auch dann für jede Vermietung eines Buches eine Urhebergebühr bezahlen, wenn sie von den Benutzerinnen und Benutzern lediglich eine pauschale Gebühr verlangen.

Im Gegenzug hat das Parlament beschlossen, dass Bibliotheken von günstigeren Tarifen profitieren sollen.