Der Ständerat hat die Revision des Urheberrechtsgesetzes (URG) an die Kommission zurückgewiesen. Dies vor allem wegen des umstrittenen Leistungsschutzrechts, das die Verleger verlangen.
Der einstimmig angenommene Rückweisungsantrag verlangt von der vorberatenden Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK), ihren Vorschlag nochmals im Detail zu «überprüfen». Dabei soll sie sich «am Kompromiss der Arbeitsgruppe Urheberrecht orientieren und die aktuellen Rechtsentwicklungen in der EU berücksichtigen», wie der vom Solothurner CVP-Ständerat Pirmin Bischof gestellte Antrag fordert.
Vor allem beim Paragraphen zum Leistungsschutzrecht sehen die Ständeräte Schwächen. Mit der Snippets-Regelung wollen die Verleger festsetzen, dass Google, Facebook und andere Web-Player fürs Anzitieren von redaktionellem Inhalt, sogenannten Snippets, zur Kasse gebeten werden. Im Nationalrat hatte diese Link-Steuer im Dezember keine Chancen gehabt.
Der Kommissionsvorschlag entspreche nicht dem Konsens der Arbeitsgruppe Urheberrecht (Agur), kritisierte unter anderem der Zürcher FDP-Ständerat Ruedi Noser.
Das Agur-Gremium war 2012 von der damaligen Justizministerin Simonetta Sommaruga geschaffen worden. Auf dem zerbrechlichen Kompromiss, den Kulturschaffende, Produzenten, Verlage und Konsumenten ausgearbeitet hatten, fusst der URG-Revisionsentwurf.
«In Deutschland und in Spanien hat die Einführung eines solchen Leistungsschutzes nicht zum gewünschten Erfolg geführt», so Ruedi Noser zum Vorschlag der Kommission. «Man muss im Internet gefunden werden. Wer nicht gefunden wird, existiert nicht.»
Ebenfalls mit Blick über die Landesgrenze hinaus bezeichnete SP-Ständerätin Anita Fetz den Kommissionsvorschlag zum Leistungsschutzrecht als «das restriktivste Urheberrecht in Bezug auf das Internet».
Es gehöre «in die Abteilung Illusion zu meinen, dass mit der Einführung einer Link-Steuer, die man den grossen Verlagen gibt, sich diese dann mit Facebook, Google und Co. einigen, dass das den Journalistinnen und Journalisten nützt», sagte Anita Fetz. Vor allem die kleinen Verlage, die freien Journalisten und die Blogger würden eingeschränkt, weil sie nicht mehr auf Links zugreifen könnten, ohne eine Lizenz zu kaufen.
Neben dem heftig umstrittenen Leistungsschutzrecht muss die vorberatende Kommission auch zwei Sonderklauseln nochmals anschauen: Eine Klausel würde Bibliotheken, die andere Hotels, Spitäler und Ferienwohnungen von Urheberrechtsentschädigungen befreien.
Der Vizepräsident der vorberatenden Kommission, SVP-Ständerat Hannes Germann, warnte vor zu hohen Erwartungen an den neuen Vorschlag. «Die Mehrheiten werden vermutlich die gleichen bleiben», sagte er.
Mit der Rückweisung soll auch Zeit gewonnen werden, um die Entwicklungen in der EU abzuwarten. Bis Ende März entscheidet des EU-Parlament über eine Revision des Urheberrechts.