Mit den aktuellen epidemiologischen Entwicklungen und den neuen Massnahmen und Empfehlungen des Bundesrates häufen sich im Kulturbetrieb wieder die Absagen und Verschiebungen von Veranstaltungen: Weihnachtsfeiern, Firmenfeste, Amateurveranstaltungen mit professioneller Unterstützung oder internationale Tourneen.
In dieser Ausgangslage erhalten die Kulturverbände Anfragen von verzweifelten Mitgliedern, «deren Gesuche um Corona-Erwerbsersatz abgelehnt werden», wie die Taskforce Culture in einer Mitteilung schreibt.
Die Begründung der kantonalen Ausgleichskassen: Es seien aktuell im Kulturbereich keine vom Bund und den Kantonen verfügten Massnahmen in Kraft, die zu einer Entschädigung berechtigen würden. Diese Praxis entbehrt aus der Sicht der Taskforce Culture jeglicher Grundlage.
«Erstens ist das Argument schlicht falsch, es gebe keine aktuellen Massnahmen, die den Kulturbetrieb beeinträchtigen würden: Maskenpflicht, Zertifikatspflicht sowie die dringende Empfehlung des Bundesrates, Kontakte zu minimieren, haben sehr direkte Auswirkungen auf den Ticketverkauf sowie die wirtschaftliche Umsetzbarkeit von Veranstaltungen – im kulturellen wie auch im privaten Bereich wie zum Beispiel bei Firmenfesten.»
Zweitens sei der Zeitpunkt für eine solche Verschärfung in keiner Art und Weise nachvollziehbar: Angesichts steigender Fallzahlen und um die Überlastung der Spitäler zu vermeiden, beschloss der Bundesrat neue Massnahmen, welche bereits wieder zu einer Vielzahl von Absagen von Veranstaltungen geführt haben.
«Es kann nicht sein, dass der Erwerbsersatz genau in dem Moment, in dem er dringend gebraucht wird, faktisch abgeschafft wird.»
Drittens sei eine solche Handhabung weder aus dem Covid-19-Gesetz, noch aus der Verordnung oder aus den aktuellen Kreisschreiben des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) ableitbar.
Bei der aktuellen Praxis zum Corona-Erwerbsersatz handelt es sich nach Einschätzung der Tasforce Culture «faktisch um eine Sparmassnahme. Dies, obwohl das Parlament mehrmals bestätigt hat, die durch die sanitarischen Massnahmen verursachten Einkommenseinbussen ab 30 Prozent mit dem Corona-Erwerbsersatz ausgleichen zu wollen.
Die Taskforce Culture hat das Bundesamt für Sozialversicherungen deshalb in einem Brief vom 8. Dezember aufgefordert, die Praxis bei den Ausgleichskassen zu überprüfen – besonders mit Blick auf die aktuellen besorgniserregenden Entwicklungen im Veranstaltungsbereich.