Die Universität Zürich muss ihren Vertrag mit Geldgeber UBS offenlegen. Die Universtität hatte im Vorfeld zwei Journalisten die Einsicht in die Dokumente verweigert. Die Rekurskommission der Zürcher Hochschulen entschied nun nach dem Öffentlichkeitsprinzip, dass der Vertrag offengelegt werden muss.
Damit hat in der Schweiz zum ersten Mal eine juristische Instanz zur Frage nach der Geheimhaltung von Verträgen zwischen Hochschulen und privaten Geldgebern Stellung genommen, wie die «WOZ» am Mittwoch mitteilte. Die Kommission hat die Angst der Uni, künftig schwieriger an Sponsoringelder zu kommen, nicht als zulässigen Grund anerkannt, den Vertrag unter Verschluss zu halten.
Die Uni Zürich hat im April 2012 bekannt gegeben, von der UBS hundert Millionen Franken für den Aufbau eines Forschungszentrums zu erhalten. Marcel Hänggi, freier Mitarbeiter der «WOZ», und «Zeit»-Journalist Matthias Daum hatten verlangt, den Vertrag dazu einsehen zu dürfen.