Bei den Ständeratswahlen im November warben fünf von sieben Mitgliedern der Zürcher Regierung in einem Inserat im «Tages-Anzeiger» für den FDP-Kandidaten Ruedi Noser. Dagegen legte die Juso Beschwerde ein. Und bekam am Mittwoch nun teilweise Recht.
«Ein bewährter Ständerat ist gewählt, jetzt braucht es auch Ruedi Noser»: Unter diesem Titel warben am 2. November 2019 fünf von sieben Zürcher Regierungsmitglieder im «Tages-Anzeiger» für Nosers Wiederwahl. Mit Porträt abgebildet auf dem Wahlinserat waren Mario Fehr (SP), Natalie Rickli (SVP), Silvia Steiner (CVP), Ernst Stocker (SVP) und Carmen Walker Späh (FDP).
Die Juso beschwerten sich zusammen mit zwei Kantonsräten mit einer Stimmrechtsbeschwerde bei der Regierung. «Die Aufmachung impliziert, dass die Mitglieder des Regierungsrats nicht als Privatpersonen, sondern als offizielles Gremium eine Wahlempfehlung herausgeben», sagte Nadia Kuhn, Co-Präsidentin der Juso Kanton Zürich, damals gegenüber dem Klein Report. Dies könne die Stimmbevölkerung in die Irre führen.
Die Regierung trat auf die Juso-Beschwerde nicht ein und sprach sich stattdessen gleich selber frei: Das Inserat sei klar als Statement von fünf «einzelnen Regierungsmitgliedern» zu erkennen, hiess es Mitte November in einer Mitteilung. Es unterscheide sich deutlich von den offiziellen Verlautbarungen.
«Die fünf abgebildeten Personen haben nicht im Namen des Regierungsrats für Ständerat Ruedi Noser geworben, sondern als Privatpersonen», kam das Bundesgericht am Mittwoch laut der «Neuen Zürcher Zeitung» nun zum Schluss.
Da der offizielle Schriftzug und das Logo auf dem Inserat gefehlt hätten und da nur fünf der sieben Regierungsräte abgebildet gewesen seien, habe es sich beim Inserat nicht um einen offiziellen Verwaltungsakt gehandelt. Dies, obwohl im Text von der guten Zusammenarbeit zwischen Ruedi Noser und dem «Zürcher Regierungsrat» die Rede gewesen war.
In einem Punkt folgten drei von fünf Bundesrichtern laut der NZZ aber der Beschwerde der Jungpolitiker: Indem die Zürcher Regierung den Fall nicht ans Verwaltungsgericht weitergeleitet habe, habe sie die Rechtsweggarantie der Beschwerdeführer verletzt.
Als nächstes wird nun das Zürcher Verwaltungsgericht über die Angelegenheit entscheiden.