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Dienstag
12.11.2019

TV / Radio

Auch im Studio dick aufgetragen: «Gut möglich, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, dass auch ihr Arbeitsplatz ganz oder teilweise videoüberwacht wird…»

Auch im Studio dick aufgetragen: «Gut möglich, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, dass auch ihr Arbeitsplatz ganz oder teilweise videoüberwacht wird…»

Vorwürfe teilweise als Fakten präsentiert, «schikanöser Chef» namentlich erwähnt und Vorwürfe gegen ihn nicht kritisch hinterfragt.

Das sind nur einige der Vorwürfe an den «Kassensturz» des Schweizer Fernsehens (SRF), das am 8. Januar 2019 einen Beitrag von Magnus Renggli über einen Firmenbesitzer im Halbedelsteinhandel ausgestrahlt hat.

Thematisiert wurden Vorwürfe von zwei ehemaligen Arbeitnehmerinnen gegen den Geschäftsinhaber wie die Überwachung am Arbeitsplatz durch eine Videokamera. «Formulierungen und non-verbale Gestaltungselemente wie die Musik waren tendenziös», befand die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI), die zum Schluss kam, «dass sich das Publikum keine eigene Meinung zu den thematisierten Vorwürfen bilden konnte».

Die Redaktion habe es unterlassen, die Vorwürfe der ehemaligen Arbeitnehmerinnen kritisch zu hinterfragen. Diese seien teilweise als Fakten präsentiert worden. Auch die Sichtweise des angegriffenen und namentlich erwähnten Geschäftsinhabers sei nur unzureichend zum Ausdruck gekommen.

Ein Studiogespräch mit einem kantonalen Datenschutzbeauftragten direkt nach dem Beitrag, der zu den Vorwürfen befragt wurde, änderte hinsichtlich der Meinungsbildung für das Publikum nichts, wie die UBI am Freitag bekannt gab, die mit sechs zu zwei Stimmen das Sachgerechtigkeitsgebot verletzt sieht.

Eine Online-Zusammenfassung von SRF News ging auch gleich den Bach runter: Mit fünf zu drei Stimmen hiess die UBI eine Beschwerde ebenfalls gut. «Ausschlaggebend war dabei vor allem, dass Vorwürfe als Tatsachen dargestellt wurden.»