Bei der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) sind im vergangenen Jahr 30 neue Beschwerden eingegangen. In 16 Fällen ging es um Programme des Schweizer Radios und Fernsehens (SRF). Dabei wurde zum ersten Mal in der 35-jährigen Geschichte der UBI eine Verletzung des Diskriminierungsverbots festgestellt.
Im Fokus der Beschwerden standen meist Fernsehprogramme (24 Fälle), die das Publikum als unzutreffend, tendenziös oder unausgewogen erachtete. Radio- und Onlinebeiträge wurden dagegen weit weniger beanstandet (6 Fälle). In der Mehrheit ging es um Nachrichten- und Informationssendungen, schreibt die UBI in ihrem Tätigkeitsbericht.
Mit 16 beanstandeten Publikationen (14 TV / 2 Radio) war das Schweizer Radio und Fernsehen (SRF) mit Abstand am häufigsten betroffen. Die Fallzahlen bewegten sich im Rahmen der letzten Jahre. Gegen private Radio- und Fernsehveranstalter gelangten fünf Beschwerden bis an die UBI.
Von den 35 Eingaben, die behandelt wurden, wurde in drei Fällen eine Rechtsverletzung festgestellt. Gerügt wurden Tele Top für einen Tierschutz-Bericht, bei dem die gezeigten Bilder die «Meinungsbildung des Publikums verfälschten», sowie die «Rundschau» von SRF für einen «einseitigen und tendenziösen» Beitrag zum «Fall Maudet».
Der Maudet-Entscheid wurde beim Bundesgericht angefochten und ist deshalb bis dato nicht rechtskräftig.
Am meisten Medieninteresse generierte eine Beschwerde, die eine «sexistische Sequenz» eines SRF-Sportbeitrags rügte, schreibt UBI-Präsidentin Mascha Santschi Kallay im Tätigkeitsbericht. Es handelt sich um den ersten Fall, in dem die UBI eine Diskriminierung feststellte - der Entscheid fiel mit fünf zu vier Stimmen.
An ihren letzten Beratungen 2019 stellte die UBI auch noch bei einem Online-Artikel von RSI und einem Beitrag des «Kassensturz» über einen «schikanösen Chef» eine Verletzung des Sachgerechtigkeitsgebots fest. Da die schriftlichen Entscheidbegründungen aber erst anfangs 2020 eröffnet wurden, fallen diese Fälle nicht mehr in die Statistik 2019.
Auffallend war ausserdem, dass im letzten Jahr nur eine einzige Beschwerde gegen die Berichterstattung zu den eidgenössischen Wahlen bei der UBI eingegangen ist. Bei den letzten Wahlen 2015 seien es noch «weit mehr» gewesen.
Dafür wurde die UBI mit einer mutwilligen, weil «offensichtlich unbegründeten» Beschwerde konfrontiert. «Ein Beschwerdeführer monierte im Berichtsjahr wiederholt Fernsehbeiträge von RSI und Tele Ticino. Die UBI trat auf seine Eingaben nicht ein, da er die Beschwerdevoraussetzungen für eine Individualbeschwerde nicht erfüllte.»
Die UBI habe den Mann darüber informiert, dass er die notwendigen Unterschriften für eine Popularbeschwerde sammeln müsste. Doch der Beschwerdeführer habe diese Informationen systematisch ignoriert und bei der UBI weitere Eingaben ohne die notwendigen Unterschriften eingereicht.
Die UBI, deren Verfahren normalerweise kostenlos sind, erachtete dieses Verhalten als mutwillig und auferlegte der Person in drei Fällen Verfahrenskosten zwischen 250 und 500 Franken. In einem Fall focht der Beschwerdeführer den entsprechenden Entscheid der UBI erfolglos beim Bundesgericht an.