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Freitag
23.03.2012

2011 sind bei der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) 18 neue Beschwerden gegen Radio- und Fernsehsendungen schweizerischer Veranstalter eingegangen, vier mehr als im Vorjahr. Die Beschwerden richteten sich mehrheitlich gegen Fernsehsendungen, zehn alleine gegen das Schweizer Fernsehen.

Zwölf Beschwerden betrafen deutschsprachige und sechs französischsprachige Beiträge. «Die Beschwerden zielten in der grossen Mehrzahl auf Informationssendungen, welche aktuelle politische Fragen und insbesondere bevorstehende Wahlen und Abstimmungen thematisierten», teilte die UBI am Mittwoch mit. Meist beanstandete Sendung war die «Tagesschau» mit sieben Beschwerden

2011 erledigte die UBI insgesamt 23 Beschwerdeverfahren. Bei sechs der abgeschlossenen Beschwerdeverfahren stellte sie eine Rechtsverletzung fest. «In allen Fällen war das Sachgerechtigkeitsgebot, bei welchem die freie Meinungsbildung des Publikums im Zentrum steht, die massgebliche Bestimmung», hiess es in der Mitteilung. Gutgeheissen hat die UBI Beschwerden gegen folgende Beiträge: die Vermittlung von Meinungsumfragen in zwei Beschwerden (SF1-Informationssendungen «Tagesschau» und «10 vor 10» ), über einen Lohnkonflikt in der Baubranche (SF1-«Tagesschau»), über Carl Hirschmann (Tele-Züri-Sendung «Züri News»), über die Zeitschrift des Vereins gegen Tierfabriken (TSR-Hauptnachrichtensendung «19.30») und über eine Diskussion über die Regionalfernsehkonzession (Tele Ostschweiz-Talksendung «Fokus»). «Den Tele-Ostschweiz-Entscheid hat das Bundesgericht auf Beschwerde hin aufgehoben», fügte die UBI hinzu.

Nach festgestellten Rechtsverletzungen setzt die UBI dem betroffenen Veranstalter regelmässig eine Frist von 30 Tagen, um über die getroffenen Vorkehrungen Bericht zu erstatten. Die Massnahmen sollen gewährleisten, dass der Mangel behoben wird und sich eine entsprechende Rechtsverletzung nicht wiederholt. «Im Berichtsjahr erachtete die UBI die von Veranstaltern getroffenen Vorkehrungen nach festgestellten Rechtsverletzungen ausnahmslos als genügend», erklärte die UBI am Mittwoch.

Die UBI ist eine ausserparlamentarische Kommission des Bundes. Sie besteht aus neun nebenamtlichen Mitgliedern und wird durch Roger Blum präsidiert. Die UBI hat auf Beschwerde hin festzustellen, ob ausgestrahlte Radio- und Fernsehsendungen Bestimmungen über den Inhalt redaktioneller Sendungen verletzt haben oder eine rechtswidrige Verweigerung des Zugangs zum Programm vorliegt.

Mehr zur UBI: Ein Beitrag im «Kassensturz», bei dem ein umstrittener Schönheitschirug mit versteckter Kamera gefilmt worden war, ergab eine heftige Kontroverse.

Am 17.9.2008: Bundesgericht rügt Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen
Am 18.9.2008: Roger Blum empört über Bundesgerichtsurteil