Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hat eine Beschwerde gegen einen Beitrag des Konsumentenmagazins «Kassensturz» gutgeheissen. Ein Zuschauer hatte einen Beitrag der Sendung des Schweizer Fernsehens vom 20. Mai 2014 über einen «Zahnarztpfusch» beanstandet.
In dem Beitrag wurde eine Frau gezeigt, die nach einer Operation in einer Aarauer Zahnklinik bleibende Schäden davongetragen hat.
«Wesentliche Fakten wie das schon laufende haftpflichtrechtliche Verfahren der Geschädigten gegen die Zahnärztin, welche die missglückte Operation vorgenommen hatte und in der Zwischenzeit nicht mehr in der Zahnklinik tätig ist, wurden im Beitrag nicht erwähnt», schreibt die ausserparlamentarische Kommission des Bundes.
Das Publikum habe sich zu den im Beitrag erörterten Haftungsfragen keine eigene Meinung bilden können. Die UBI stellte deshalb eine Verletzung des Sachgerechtigkeitsgebotes fest und hiess die Beschwerde gegen den Beitrag mit 6:3 Stimmen gut.