Fast alle Beschwerden, die 2018 vor der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) landeten, richten sich gegen die SRG. In vier Fällen stellte das Gremium Rechtsverletzungen fest. Über ihre Arbeit werde in den SRG-Programmen zu wenig berichtet, kritisiert die UBI.
26 Beschwerden gingen im letzten Jahr total bei der UBI ein. 24 davon richteten sich gegen Programme der SRG, davon 15 gegen Sendungen von Fernsehen SRF, sechs gegen Fernsehen RTS, zwei gegen Fernsehen RSI und eine gegen Radio SRF.
Bei den privaten Veranstaltern betraf je eine Beschwerde Radio RaBe und Tele Top, wie aus dem am Freitag publizierten UBI-Jahresbericht hervorgeht. Die der UBI vorgelagerten acht Ombudsstellen der SRG und der privaten Veranstalter verzeichneten 2018 total 485 Beanstandungen.
Die meisten der kritisierten Sendungen, über welche die UBI entschied, waren Nachrichten- und andere Informationssendungen. Unmut weckten vor allem Beiträge zur Europa-, Asyl- und Energiepolitik, zum Waffenrecht, der Geheimarmee P-26 und zu Donald Trump.
In den meisten Fällen machten die Beschwerdeführer eine Verletzung des Sachgerechtigkeitsgebots geltend, wie es im Gesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) vorgeschrieben wird.
Von den behandelten Fällen ist aus Sicht der UBI viermal Recht verletzt worden: So in einem Beitrag der Sendung «HeuteMorgen» von Radio SRF 1 über die Energiezukunft, der wegen «intransparenter Kostenberechnungen» gegen die Informationsgrundsätze des RTVG verstosse, wie in dem Bericht steht. Der Bericht war 19 Tage vor der Abstimmung über das Energiegesetz ausgestrahlt worden.
SRF News erwähnte in einem Online-Artikel zur «Affäre Hildebrand» ein «wesentliches Faktum» nicht, wie der Klein Report berichtete. Und mit einem Beitrag über die Rentenreform verstiessen TeleZüri, TeleBärn und Tele M1 kurz vor der Abstimmung gegen das Sachgerechtigkeits- und Vielfaltsgebot.
Schliesslich war auch ein «einseitiger und tendenziöser Faktencheck» von swissinfo.ch zur Nationalratsdebatte über die «No Billag»-Initiative nicht vereinbar mit dem Sachgerechtigkeitsgebot.
Keiner der betroffenen Veranstalter hat einen UBI-Entscheid beim Bundesgericht angefochten.
«Die UBI stellt seit längerer Zeit fest, dass ihre Entscheide in den Programmen und anderen Publikationen der SRG kaum Widerhall finden, obwohl zum überwiegenden Teil Beiträge der SRG Gegenstand von Beschwerdeverfahren sind», kritisiert die ausserparlamentarische Kommission in ihrem Tätigkeitsbericht.
In der Vernehmlassung zur neuen SRG-Konzession habe die UBI daher beantragt, dass der Paragraph über den Dialog der SRG mit der Öffentlichkeit ergänzt werde. Vergebens: In der vom Bundesrat am 29. August 2018 besiegelten Konzession findet sich kein entsprechender Passus.