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Mittwoch
24.04.2013

Überhaupt nicht glücklich über den Entscheid des Obergerichts Nidwalden vom Montag, die superprovisorische Verfügung gegen die Veröffentlichung der TV-Quoten auszuweiten, ist man bei der für die Datenerhebung zuständigen Mediapulse AG. Diese ist vor Gericht als Gesuchsgegnerin aufgetreten.

«Aufgrund der Partikularinteressen eines einzelnen Marktteilnehmers wird der gesamten TV- und Werbebranche die Arbeit mit den neuen, geprüften Fernsehdaten verboten. Und dies alles, bevor das zivile Gericht seine Zuständigkeit mit der gesetzlichen Aufsicht, dem Amt für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek), geklärt hat», behauptete Mediapulse-Sprecher Nico Gurtner am Dienstag gegenüber dem Klein Report.

Neben der Mediapulse AG sowie der Mediapulse Stiftung listet der Gerichtsentscheid sechs weite Gesuchsgegner auf. Das sind neben der Schwesterfirma Publica Data AG und der SRG die Publisuisse SA, die AZ TV Productions AG, die Goldbach Media (Switzerland) AG sowie die Belcom AG.