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Montag
08.06.2020

Medien / Publizistik

Vorwurf: «Kartellrechtswidriges Verhalten»

Vorwurf: «Kartellrechtswidriges Verhalten»

Der deutsche Presseleistungsschutz ist vorerst machtlos gegen Google.

Am Donnerstag hat die Verwertungsgesellschaft VG Media deshalb mitgeteilt, dass man auf der Basis des derzeit noch gültigen Presseleistungsschutzrechts in Deutschland nicht weiter gegen Google vorgehen will. In einer mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Berlin habe man den Verzicht auf die Klage erklärt.

In dem Konflikt geht es um die Frage, in welchem Umfang Google in Diensten wie Google News und in der Google-Suche Inhalte von Presseverlagen ohne eine Lizenzierung der Inhalte anzeigen darf.

Die durch die VG Media vertretenen Verlage werfen dem Internet-Konzern dabei ein kartellrechtswidriges Verhalten vor.

Google weist diese Vorwürfe zurück und argumentiert, dass man den Verlagen hohe Einnahmen beschere, weil man mit den «Snippets» Besucherströme auf die Verlagsangebote im Web leite, die viel Geld wert seien.

Die VG Media folgt mit ihrer jetzigen Konsequenz einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs. Dieser hatte im vergangenen September entschieden, dass das 2013 eingeführte deutsche Leistungsschutzrecht für Presseverlage nicht anwendbar ist, da die Bundesregierung den Entwurf nicht vorab an die EU-Kommission übermittelt hatte.

Im fast sieben Jahre dauernden Rechtsstreit mit Google will die VG Media aber nicht vollständig klein beigeben. «Das Klageverfahren vor dem Landgericht betrifft allein die Vergangenheit», heisst es in der Mitteilung der Verwertungsgesellschaft.

Ein neuer Erlass der EU-Richtlinie zum Urheberrecht vom Mai 2019 legt die Rechnungen für die Zukunft wieder offen, weil jetzt auch die einzelnen Länder ihre Gesetze noch einmal anpassen müssen.