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Samstag
09.05.2020

Medien / Publizistik

Jolanda Spiess-Hegglin: «Tamedia betreibt wohl PR in eigener Sache» (Bild: zVg).

Jolanda Spiess-Hegglin: «Tamedia betreibt wohl PR in eigener Sache» (Bild: zVg).

Tamedia will sich gegen die superprovisorische Verfügung des Kantonsgerichts Zug wehren. Dieses hatte es der «Tages-Anzeiger»-Journalistin Michèle Binswanger verboten, persönlichkeitsverletzende Äusserungen zu Jolanda Spiess-Hegglin zu schreiben.

Am Dienstag hatte das Zuger Kantonsgericht eine superprovisorische Verfügung gegen Michèle Binswanger erlassen. Mit dem richterlichen Entscheid wollte Ex-Politikerin Jolanda Spiess-Hegglin der «Tages-Anzeiger»-Journalistin zuvorkommen, weil sie befürchtete, dass jene in einem geplanten Buchprojekt ihre Persönlichkeit und Intimsphäre verletze.

Nun schaltet sich der Tamedia-Verlag ein, bei dem Binswanger angestellt ist: «Wir sind der Auffassung, dass es weiterhin erlaubt sein sollte, über die Geschehnisse und den Medienskandal rund um die Zuger Landammannfeier 2014 zu berichten», wird Sprecherin Nicole Bänninger am Donnerstag von persönlich.com zitiert. «Tamedia wird sich gegen das superprovisorische Verbot wehren.»

Was das genau bedeutet und welche Schritte der Verlag jetzt einleiten will, konnte der Klein Report am Donnerstagabend trotz mehrmaligen Kontaktaufnahme-Versuchen bei Tamedia nicht in Erfahrung bringen.

Sicher ist allerdings, dass es weiterhin erlaubt ist, über den Medienskandal zu berichten. Denn im Gerichtsentscheid, der dem Klein Report vorliegt, steht nicht, dass es Michèle Binswanger grundsätzlich verboten ist, über die Zuger Landammannfeier 2014 zu berichten.

Für Binswanger existiert nur ein Publikationsverbot, wenn sie über Handlungen von Spiess-Hegglin berichten will, die deren Privat- und Intimsphäre verletzen.

«Tamedia betreibt wohl PR in eigener Sache», sagt Spiess-Hegglin gegenüber dem Klein Report am Donnerstagabend. «Niemand will ein Buch über den Medienskandal oder über die Landammannfeier verbieten. Ich will lediglich verhindern, dass Frau Binswanger meine Persönlichkeit verletzt.» Die superprovisorische Verfügung, gegen die sich Tamedia jetzt wehrt, sei nur eine vorsorgliche Massnahme und kein Zensurversuch.