Schon leicht angestaubt: Seit Juli 2013 liegt ein Expertenbericht zur Causa Mörgeli/Rüttimann/Ritzmann unter Verschluss. Brisant daran, erst auf Druck der Redaktionen des «Tages-Anzeigers» und der «Rundschau» ist das Papier nun öffentlich.
An vorderster Front kämpfte «Tages-Anzeiger»-Journalist Iwan Städler durch alle gerichtlichen Instanzen für die Herausgabe des Berichts. Mit dem Klein Report sprach er über den mehr als zwei Jahre dauernden Rechtsstreit, den das Bundesgericht nun beendet hat.
Infolge der im TV-Magazin «Rundschau» am 27.3.2013 erhobenen Vorwürfe der mangelhaften Betreuung von Doktoranden und der fragwürdigen Vergabe von Doktortiteln gegen den ehemaligen SVP-Nationalrat Christoph Mörgeli liess die Universität Zürich von verschiedenen Experten abklären, was an diesen Anschuldigungen dran ist.
Der entsprechende Expertenbericht ist seit zweieinhalb Jahren fertig gestellt, wurde von der Uni Zürich jedoch zurückgehalten. Nur ein Fazit des Berichts wurde in einem Communiqué veröffentlicht. Nun liegt der dreiseitige, detaillierte Bericht vor.
Bis dahin war es laut Iwan Städler aber ein steiniger weg. «Der Aufwand des Verfahrens war riesig und wurde von mir unterschätzt», so Städler gegenüber dem Klein Report. Die Universität Zürich habe das Verfahren bis vors Verwaltungsgericht gebracht, der Gang zum Bundesgericht wurde dann noch notwendig, da ein ehemaliger Doktorand von Christoph Mörgeli das Urteil weiterzog.
Trotz dem «in keinem Verhältnis stehenden Aufwand» bereut Städler den Rechtsstreit nicht. «Die Hauptmotivation lag darin, einen erzieherischen Effekt auszulösen. Öffentliche Institutionen und Ämter halten Informationen oft zurück und machen den Journalisten damit das Leben schwer.»
Durch das Urteil erhofft er sich eine Signalwirkung. «Es war für uns von Anfang an klar, dass die Uni Zürich den Bericht herausgeben muss. Man kann doch nicht eine Medienmitteilung über einen Expertenbericht verfassen und die Namen der Experten zurückhalten, das ist schlicht absurd», sagt Städler weiter.
Dass sich die Universität trotzdem so energisch gewehrt hat, erstaunt den langjährigen Journalisten. So hat die staatliche Bildungsstätte laut Städler von Staatsrechtsprofessor Rainer J. Schweizer ein 17-seitiges Communiqué mit Gründen für eine Nicht-Veröffentlichung verfassen und sich vor Gericht von einem Anwaltsbüro vertreten lassen.
«Dieses Verbraten von Steuergeldern finde ich ungeheuerlich», so Städler. Die Bevölkerung habe gerade im Falle von Angelegenheiten von öffentlichen Institutionen ein Recht darauf, möglichst umfassend informiert zu werden.
Durch eine Kooperation mit den Medien hätte sich die Uni Zürich «dieses peinliche Verfahren» sparen können, meinte er gegenüber dem Klein Report. Doch trotz des juristischen Sieges ist er nicht zu hundert Prozent zufrieden: «Journalistisch ist es natürlich hochgradig unbefriedigend, einen Bericht erst nach über zwei Jahren zu veröffentlichen - das Interesse der Bevölkerung ist dann schon zum grössten Teil verloren», so der Journalist.