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Montag
30.09.2019

Werbung

E-Zigaretten wieder steuerpflichtig

E-Zigaretten wieder steuerpflichtig

Nach dem Willen des Ständerats müssen Tabakkonzerne künftig ihre Werbe- und Sponsoring-Ausgaben dem Bundesamt für Gesundheit melden. 

Das Bundesamt sei jedoch nicht verpflichtet, die Zahlen zu veröffentlichen, sagte FDP-Ständerat Joachim Eder in der Debatte. Dies begrüsse die Gesundheitskommission ausdrücklich. Zudem sei «vorstellbar, dass die Tabakindustrie die Zahlen via Verband liefert», so Eder weiter.

In seiner zweiten Beratung des neuen Tabakgesetzes hat die kleine Kammer auch eine Motion an den Bundesrat überwiesen, welche die E-Zigaretten in Zukunft wieder der Tabaksteuer unterstellen will. Damit soll der Konsum für Jugendliche unattraktiver gemacht werden. 

Eine Woche zuvor hatte der Ständerat die Werbebeschränkungen im Tabakproduktegesetz verschärft. Neu sind die Tabakwerbung in Print- und Onlinemedien oder das Verteilen von Gratismustern verboten. Hingegen bleiben beispielsweise Werbemails und Rabattaktionen erlaubt.

Der Ständerat geht mit seinen Beschlüssen weiter als der Bundesrat.