Der Bundesrat hat den Zugang und die Weitergaben von Codes für SwissCovid-App erleichtert. Neu können auch Laboratorien und Apotheken einen Code für positiv getestete Personen ausstellen.
Bisher konnten die sogenannten Covidcodes für die Corona-App nur von den kantonsärztlichen Diensten und behandelnden Ärztinnen und Ärzten generiert werden. Nun hat der Bundesrat in seiner Sitzung vom Mittwoch die Verordnung über das Proximity-Tracing-System angepasst, heisst es in einer Mitteilung vom Bundesamt für Gesundheit (BAG).
Neben Laboratorien und Apotheken können jetzt auch Mitarbeitende der Infoline sowie Testzentren solche Covidcodes aushändigen. Damit will der Bundesrat die Abläufe bei der Code-Vergabe beschleunigen. So soll nur noch «wenig Zeit zwischen dem Erhalt des positiven Testergebnisses und der Warnung der anderen Nutzerinnen und Nutzer der SwissCovid App vergehen».
Am frühsten wissen die Laboratorien über das positive Testergebnis Bescheid. Darum können sie durch die direkte Generierung von Covidcodes «einen wichtigen Beitrag zur Beschleunigung des Prozesses leisten», so das BAG. Apotheken und Testzentren, die einen Schnelltest durchführen, können positiv getesteten Personen neu direkt einen Code mitgeben.
Die kantonsärztlichen Dienste sollen zusätzlich durch Mitarbeitende der Infoline entlastet werden, die einen Zugriff auf das Codeverwaltungssystem haben.
Ausserdem können Covidcodes neu automatisch generiert und an die positiv getesteten Nutzer der SwissCovid-App herausgegeben werden. Der Datenschutz soll dabei weiterhin gewährleistet bleiben.