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Montag
18.08.2014

TV / Radio

Der Dachverband der Kabelnetzunternehmen Swisscable lehnt die vom Bundesamt für Kommunikation (Bakom) geplante Revision der Radio- und Fernsehverordnung und der SRG-Konzession ab. Die Revision diene einzig den Interessen der SRG, schreibt Swisscable dazu am Freitag, dem letzten Tag der Anhörungsfrist.

Das Bakom will der SRG sogenanntes hybrides Fernsehen (HbbTV) ermöglichen. Mit hybridem Fernsehen können Informationen aus dem Internet abgerufen und auf dem TV-Bildschirm angezeigt werden. Das SRF möchte HbbTV ab dem 1. Januar 2015 anbieten. Mit der Änderung der Radio- und Fernsehverordnung will das Bakom sicherstellen, dass die Fernmeldedienstanbieter die hybriden Fernsehdienste verbreiten.

«In Wirklichkeit geht es jedoch darum, der SRG die Vermarktung eines HbbTV-Angebotes zu erleichtern», begründet Swisscable seine Ablehnung der RTVV-Revision. Das Bakom plane eine kleine «Lex SRG», in der es nur darum gehe, spezifisch für die SRG die hybriden Fernsehdienste dem übrigen publizistischen Angebot zuzurechnen und die SRG damit zu begünstigen.

Wenn HbbTV-Anwendungen gesetzlich verbreitet werden sollten, müssten die Verbreiter erhebliche Investitionen tätigen und zahlreiche Set-Top-Boxen ausgetauscht werden, so Swisscable weiter. Dadurch entstünden Kosten für die Kunden.  

«Es darf nicht sein, dass uns die Verwaltung Gesetze nach dem Gusto eines Programmveranstalters aufzuzwingen versucht», sagte Pierre Kohler, Präsident von Swisscable.