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Montag
18.08.2014

TV / Radio

Der Dachverband der Schweizer Kabelnetzunternehmen, Swisscable, ist gar nicht erfreut über die vom Bakom vorgeschlagene Revision der Radio- und Fernsehverordnung. Swisscable spricht von einer «Lex SRG». Das Bakom plane die Gesetzesrevision einzig, um Pläne der SRG zu einem eigenen HbbTV-Angebot zu ermöglichen. Swisscable-Geschäftsführer Simon Osterwalder nimmt gegenüber dem Klein Report Stellung.

«Uns stört, dass die SRG Gebührengelder einsetzen will, um unter dem Deckmantel einer neuen Technik ein neues Produkt zu schaffen, auf diesem Produkt auch noch Werbung machen darf und dann noch von einem gesetzlichen Verbreitungsprivileg profitieren soll, das nur besteht, wenn der Service public auf dem Spiel steht», fasste Osterwalder die problematischen Punkte der Gesetzesrevision zusammen.

Ebenfalls stossend sei es, dass das Bakom für so eine wichtige Angelegenheit lediglich acht Wochen Vernehmlassungfrist angesetzt habe, und das auch noch während der Sommerferien. «Wir mussten unsere Anhörungsantwort zusammen mit allen Mitgliedern des Verbands erarbeiten, was natürlich Zeit braucht.»

Der Verband Swisscable habe überhaupt nichts gegen die Technik HbbTV, betonte Osterwalder. «Im Gegenteil halten wir eine richtig verstandene hybride Nutzung von Internet über den Fernseher für eine gute Sache. Gerade laufen Verhandlungen zwischen den verschiedenen Herstellern, die sich auf einen weltweiten Standard zu einigen versuchen. Was wir jedoch ablehnen ist, die Kabelnetzbetreiber und andere Verbreiter dazu zu verpflichten, HbbTV aus fadenscheinigen Service-public-Gründen an das lineare TV-Programmsignal zu koppeln - und das auch noch gratis.»

Osterwalder vergleicht den Fall mit den Diskussionen um den Onlineauftritt der SRG: «Wieder will die SRG dank den aus Gebühren grosszügig vorhanden Mitteln ein neues Multimedia-Produkt  einführen und ausbauen, von welchem Private, die technische Neuerungen selbst finanzieren müssen, nur träumen können.»

Gleichzeitig werde der SRG die Möglichkeit geboten, das von den Verlegern erstrittene Onlinewerbeverbot zu umgehen: «Das Bakom will der SRG auf ihrem HbbTV-Angebot nur Werbeformen wie Videowerbung oder individuelle Werbung untersagen. Das ist aber kein Werbeverbot. TV-Konsumenten gelangen von ihrem Sofa aus beispielsweise über den Red-Button auf der Fernbedienung direkt auf die HbbTV-Inhalte der SRG-Programme und sehen dort Bannerwerbung», sagte der Swisscable Geschäftsführer.

Er rechnet damit, dass ihm der Bundesrat und das Bundesamt für Kommunikation aufgrund dieser Argumente Gehör schenken werden «Wir sind ein wichtiger Player in der TV- und Medienindustrie und dem Bundesamt muss klar sein, dass diese Revision nicht über unseren Kopf hinweg entschieden werden darf. Die geplanten Änderungen sind bundesrechtswidrig und der Rechtsweg ist bei einer Verordnung ja nicht ausgeschlossen. Das liegt aber noch in weiter Ferne. Erst einmal gehen wir aber von der Diskussionsbereitschaft seitens der Verwaltung und der Politik aus», so Osterwalder.