Unter welchen Umständen ist es statthaft, dass der Staat in Eigenregie Software entwickelt und vermarktet? Diese Frage stellt sich aufgrund der Kontroverse um «OpenJustitia». Dabei handelt es sich um eine vom Bundesgericht entwickelte Gerichtssoftware zur Recherche der bundesgerichtlichen Rechtsprechung, welche nun auch anderen Gerichten angeboten wird.
Während sich das Gericht auf den Standpunkt stellt, sein Handeln sei gerechtfertigt und volkswirtschaftlich sinnvoll, haben vor allem gewerbliche und unternehmerische Kreise die mit Steuergeldern finanzierte Konkurrenz als verfehlt angeprangert.
Nun hat auch Swico, der Wirtschaftsverband für die digitale Schweiz, den Fall beurteilt. Laut Swico war eine Eigenentwicklung eine «valable Option», da es zum Zeitpunkt des Projektbeginns kein vergleichbares kommerzielles Produkt auf dem Markt gegeben habe. Zudem werde die Software nicht verkauft, sondern kostenlos zur Verfügung gestellt. Damit werde der Privatwirtschaft keine Konkurrenz gemacht, wie Swico in seinem Kommuniqué vom Freitag weiter schreibt.