Unerfreuliche Post von der Suisa: Seit Anfang dieses Jahres verrechnet die Musik-Verwertungsgesellschaft Suisa den Werbeauftraggebern für die Musik in Werbespots von Onlinekampagnen oder auf Microsites eine happige Lizenzgebühr.
Was zuvor mit einer Pauschale von 100 bis 200 Franken zu haben war, kostet jetzt ein x-Faches mehr. Bis zu satten 3,3 Prozent vom Onlinemedia-Budget sollen die Werbeauftraggeber nach dem Willen der Suisa als «Zugänglichmachung» den Urhebern von Musik neuerdings entrichten, wie der Schweizer Werbe-Auftraggeberverband (SWA) in einer Medienmitteilung schreibt.
Dazu müssten die Kunden ihre vertraulichen Mediapläne der Suisa senden, welche dann auf dieser Basis die Lizenzkosten berechnen will. Wenn die Musik nicht während dem ganzen Spot läuft, wird der Prozentsatz entsprechend gekürzt.
Ein aufwändiger Prozess, welcher in vielen Fällen die Agenturen für ihre Kunden übernehmen müssen, und der auch für die Suisa viel manuellen Aufwand bedeutet. Alles in einer Zeit, wo gerade die digitale Werbung immer automatisierter geplant, gebucht und optimiert wird!
«Für den Schweizer Werbe-Auftraggeberverband ist dies völlig unverständlich, unverhältnismässig und nicht praktikabel», sagt Roland Ehrler, SWA-Direktor. «Besonders störend ist, dass die gleiche Entschädigung zu Gunsten der Urheber im Fernsehen und im Radio von den Sendern getragen wird. Jetzt will die Suisa ausgerechnet im Internet ein anderes System durchsetzen und direkt die Werbeauftraggeber dafür belangen», so Ehrler weiter.
Bei einer Bewegtbildkampagne von 100 000 Franken mit durchlaufender Musik sind das Zusatzkosten von 3 300 Franken, alleine für Urheberrechte. Dabei haben die Werbeauftraggeber bis dahin bereits nach bestem Treu und Glauben einen Komponisten für die Kreation und Nutzung einer Musik für einen Werbespot beauftragt und bezahlt.
«Mit ihrem Verhalten hat die Suisa die gesamte Werbebranche vor den Kopf gestossen und vor allem die Werbeauftraggeber verärgert. Die Verwertungsgesellschaft hat es versäumt, rechtzeitig diese neuen Lizenzpreise mit der Branche zu verhandeln und darüber zu informieren», argumentiert der SWA-Direktor weiter.
«Weil die Verwertung der Online-Rechte in ganz Europa dem freien Wettbewerb unterliegt, war die Suisa bisher nicht dazu gezwungen, überhaupt zu verhandeln», so Ehrler.
Trotzdem wäre die Suisa, auch im Interesse der von ihnen vertretenen Komponisten, auf eine gute Zusammenarbeit mit der Werbebranche angewiesen.
Gemeinsam mit dem SWA haben sich in den vergangenen Monaten die Verbände Leading Swiss Agencies (LSA), Allianz Schweizer Werbeagenturen (ASW), Interessengemeinschaft Elektronische Medien (IGEM), IAB Switzerland sowie die Goldbach Group gegen dieses Ansinnen zur Wehr gesetzt.
«Leider war die Verwertungsgesellschaft bisher nicht bereit, von ihrem aufwändigen Prozess und den hohen Lizenzkosten zu Lasten der Werbeauftraggeber abzurücken», erklärt Ehrler. «Der SWA hat deshalb letzte Woche entschieden, diese neuen Lizenzkosten und den nicht praktikablen Prozess zurückzuweisen», sagt der SWA-Direktor.
Gleichzeitig erwartet der Verband, dass die Suisa mit den Plattformen, welche die Werbespots im Internet technisch gesehen verbreiten, eine Lösung für die Entschädigung der Zugänglichmachung sucht.
Dabei ist der SWA bereit, sich für eine solche Lösung ebenfalls zu engagieren, und hat dazu erste Gespräche geführt. Für den SWA ist es unbestritten, dass die Urheber von Musik auch im Internet fair entschädigt werden.
Ein solches Lizenzierungsmodell müsse jedoch, wie bei TV und Radio, bei den Sendern oder eben bei den Plattformen ansetzen, und nicht bei den Werbeauftraggebern.