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Mittwoch
24.04.2013

Der Sender 3 Plus muss wegen der superprovisorischen Verfügung gegen die Publikation der neuen TV-Daten, die er gerichtlich erwirkt hat, keine Sicherheitsleistung erbringen. Das Obergericht Nidwalden kommt in seinem Entscheid vom Dienstag zum Schluss, dass der Gegenpartei durch die vorsorgliche Massnahme kein Schaden droht.

Wie aus dem Gerichtsentscheid hervorgeht, hatte die Publica Data AG Ende letzter Woche ein Begehren um Auferlegung einer Sicherheitsleistung eingegeben. Darin hat sie gefordert, die 3 Plus AG sei «im Falle einer Erweiterung des am 27. März 2013 angeordneten und mit Schreiben vom 3. April 2013 präzisierten Verbots zur Leistung einer angemessenen Sicherheit» zu verpflichten.

Insgesamt sollte 3 Plus Sicherheiten «von einstweilen mindestens 420 000 Franken vor Erweiterung des Verbots, spätestens aber bis zum 30. April 2013, sowie 1 050 000 Franken jeweils per Anfang jedes folgenden Monats» leisten. Dies «unter Androhung, dass bei nicht rechtzeitiger Leistung etwaig angeordnete Massnahmen nicht in Kraft treten bzw., eventualiter, unverzüglich dahinfallen».

Auf Nachfrage des Klein Reports, wie sich diese hohen Summen ergeben, sagte Publica-Data-Sprecher Nico Gurtner am Dienstagabend: «Die Höhe der Sicherheitsleistungen basiert auf potenziellen Verlusten und vertraglichen Verpflichtungen, also dem Schaden, welchen Mediapulse aufgrund des gerichtlichen Verbotes erleiden kann.»

Die Gericht hat dem Begehen nicht stattgegeben. Da die vertraglichen Datenlieferungen der Publica Data AG an ihre Kundschaft weiterhin nicht tangiert seien, sei «mangels des geltend gemachten Schädigungspotenzials» der 3 Plus AG keine Sicherheitsleistung aufzuerlegen, heisst es in der Begründung.

Solche Sicherheitsleistungen sieht die Zivilprozessordnung vor, wenn bei vorsorglichen gerichtlichen Massnahmen ein Schaden für die Gegenpartei zu befürchten ist.