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Montag
23.07.2012

IT / Telekom / Druck

Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) Hanspeter Thür hat vor Bundesverwaltungsgericht (BVGer) superprovisorische Massnahmen gegen die Veröffentlichung von unzähligen Privatadressen auf moneyhouse.ch beantragt. Das BVGer hat diesem Begehren entsprochen und das Anbieten dieser Personensuche per sofort untersagt.

Die Betreiberin von moneyhouse.ch, die itonex ag in Rotkreuz, veröffentlicht seit einigen Wochen die Privatadressen von zahlreichen Personen online und zur freien Einsicht; dies unabhängig von der Einwilligung der betroffenen Person und vor allem auch ungeachtet der Tatsache, dass viele Personen ihre Adressen aus Sicherheitsgründen gesperrt hatten, wie der Bund am Freitag mitteilte.

Zahlreiche besorgte Privatpersonen hätten sich in der Folge an den EDÖB gewandt, der eine Sachverhaltsabklärung einleitete und von der itonex AG forderte, die Personensuchfunktion bis spätestens Donnerstagmittag vom Netz zu nehmen.

Die Firma reagierte nicht auf diese Aufforderung, worauf der EDÖB an das Bundesverwaltungsgericht gelangte und beantragte, den Dienst der Personensuche superprovisorisch (das heisst ohne vorgängige Anhörung der Gegenpartei) per sofort zu untersagen. Das BVGer entsprach am Freitag diesem Begehren und verpflichtete die itonex AG zudem, die Betreiber von Internetsuchmaschinen anzuweisen, gespeicherte Adressdaten unverzüglich zu löschen, wie dies vom Datenschützer gefordert wurde.

Hanspeter Thür werde die Personendatenbearbeitungen bei Moneyhouse, welche auf der Website Handelsregister- und Firmendaten anbietet, im Rahmen der nun eröffneten Sachverhaltsabklärung genauer unter die Lupe nehmen, heisst es in der Mitteilung des EDÖB weiter.

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