Sunrise hat die Swisscom 2009 wegen derer Preise für ADSL-Vorleistungen an ihre Konkurrenten bei der Wettbewerbskommission (Weko) eingeklagt. Nun hat das Bundesverwaltungsgericht die verhängte Kartellbusse für die halbstaatliche Swisscom mehrheitlich bestätigt.
Der zweitgrösste Schweizer Telekommunikationsanbieter hat einen klaren Sieg gegen den Monopolisten Swisscom errungen, der die Internetanbieter in der Schweiz von einer gemeinsamen Nutzung seiner Infrastruktur abhängig gemacht hat.
Mit überhöhten Preisen sei die Swisscom in der Lage gewesen, den Markt jahrelang zu ihrem Vorteil zu beeinflussen und sich einen hohen Marktanteil zu sichern. «Wir erwarten, dass Swisscom und die Eidgenossenschaft als Mehrheitsaktionärin ihre Pflicht anerkennen, für einen fairen Wettbewerb auf dem Telekommunikationsmarkt zu sorgen», erklärte Sunrise am Mittwoch in einer Stellungnahme zum Urteil. Dieses wiederum will die Swisscom ans Bundesgericht weiterziehen.
Der Gedanke von Sunrise, missbräuchliches Verhalten müsse in einem frühen Stadium korrigiert werden, dürfte ein frommer Wunsch bleiben.