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Mittwoch
13.06.2018

Vermarktung

APG gewinnt 7 von 8 Losen

APG gewinnt 7 von 8 Losen

Der anhaltende Rechtsstreit um die Vergabe der SBB-Fremdwerbeflächen hat keine blockierende Wirkung. Am Mittwoch hat das Bundesverwaltungsgericht den Antrag von Tamedia auf vorsorgliche Massnahmen per Zwischenentscheid abgelehnt.

Die Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) haben die Vermarktung ihrer Aussenwerbeflächen auf das Jahr 2019 neu ausgeschrieben. Während sich die Allgemeine Plakatgesellschaft (APG) sieben von acht Losen sicherte, ging Mitbewerber Tamedia leer aus.

Der Medienkonzern klagte deshalb beim Bundesverwaltungsgericht, dass die SBB-Lose neu ausgeschrieben werden. Zudem verlangte Tamedia von den Richtern den Erlass vorsorglicher Massnahmen: So könnten SBB und APG bis zum Ende des Verfahrens die neuen Verträge nicht unterzeichnen.

«Es war unbestritten, dass die SBB während der Dauer des Verfahrens weiter mit der APG zusammenarbeiten darf. Im Zwischenentscheid ging es einzig um die Frage, ob die Zusammenarbeit bis zum materiellen Entscheid auf Basis des bisherigen Vertrages oder unter einem neuen Vertrag erfolgt», erklärte Christoph Zimmer, Leiter der Unternehmenskommunikation von Tamedia, dem Klein Report.

Somit dürfen die neuen Verträge zwischen SBB und APG laut Urteil des Bundesverwaltungsgerichts bereits jetzt unterschrieben werden, noch bevor in der Hauptsache ein Entscheid vorliegt.

Einfluss auf das Hauptverfahren hat dieser Zwischenentscheid allerdings nicht, wie Zimmer auf Nachfrage des Klein Reports sagte. «Nein, der Zwischenentscheid hat keinen Einfluss auf die Hauptfrage, ob das Verfahren in dieser Form korrekt war oder nicht.»

Im Hauptstreitpunkt - also der Frage nach der Rechtmässigkeit der SBB-Ausschreibung - rechnet man damit, dass ein Entscheid erst 2019 fallen wird.