Das höchste Schweizer Gericht hat dem dreijährigen Rechtsstreit zwischen der Allgemeinen Plakatgesellschaft (APG) und ihrem Mitbewerber Neo Advertising ein Ende gesetzt: Die Konzessionsvergabe der Stadt Genf an Neo Advertising war rechtmässig.
Mit Entscheid vom 18. September 2019 habe das Bundesgericht die Beschwerde der APG «vollumfänglich abgewiesen», jubelte Neo Advertising am Donnerstag. Das zu Tamedia gehörende Plakatunternehmen werde damit «zum offiziellen Plakatanbieter der Stadt Genf für die kommenden fünf Jahre».
Der Rechtsstreit über den Vergabeentscheid des Genfer Stadtrats vom 16. November 2016 dauerte am Ende 33 Monate. Die APG hatte den Fall vom erstinstanzlichen Verwaltungsgericht des Kantons Genf über das Kantonsgericht Genf bis ans Bundesgericht in Lausanne gezogen.
Markus Ehrle, CEO der APG, sagte auf Nachfrage des Klein Reports: «Wir sahen realistische Chancen und hatten das Ziel, für die Zukunft bei ähnlichen Ausschreibungen Klarheit zu schaffen. Zudem waren wir es unseren Mitarbeitenden und auch den Kunden schuldig, für diesen Vertrag zu kämpfen.»
Streitgegenstand waren 3'500 Werbeflächen auf öffentlichem Grund, die die Stadt Genf Neo Advertising anvertraut hatte. Die APG, zuvor langjährige Partnerin der Stadt, sprach von einem «kurzfristigen Entscheid» und kritisierte die «unklare Rechtssituation», auf der die Vergabe basierte.
Nach dem finalen Urteil aus Lausanne zeigte man sich bei der APG «enttäuscht». Das Dossier werde noch im Detail analysiert, «selbstverständlich akzeptieren wir den Entscheid», so Markus Ehrle.
Der Plakatkonzern arbeite nun schon seit zwei Jahren erfolgreich auch ohne diesen Stadtvertrag. Das Angebot auf privatem Grund konnte ausgebaut werden. «Wir wünschen Tamedia (Neo) viel Erfolg bei der Vertragserfüllung und werden unseren Mitbewerber weiterhin mit voller Kraft gegen die Werbe- und Plakatierungsverbotsinitiativen in der Stadt Genf unterstützen», sagte CEO Markus Ehrle dem Klein Report abschliessend.