Das Bezirksgericht Zürich hat eine Strafanzeige gegen das umstrittene «Ratten-Plakat» der SVP abgewiesen. Der Kläger hatte Persönlichkeitsverletzung geltend gemacht. Das Plakat wirbt für eine Ablehnung der Mehrwertsteuer-Erhöhung in der eidgenössischen Abstimmung am 16. Mai. Als Illustration verwendet wird ein Bild von drei roten Ratten, welche ein Portemonnaie anfressen. Dazu wird erklärt, dass «die Linken» das «Land ruinieren» wollten.
Der Kläger, der Historiker Thomas Huonker, selbst langjähriges SP-Mitglied, hatte sich durch die Darstellung in seiner Persönlichkeit verletzt gefühlt. Er verklagte die Partei sowie mehrere ihrer Exponenten. Laut Gericht ist der Angriff nicht auf einzelne Personen gemünzt, der Kläger habe deshalb keine Klageberechtigung. Der Abgeblitzte muss den Beklagten eine Entschädigung zahlen und die Prozesskosten tragen. Huonker erklärte der sda, der Einzelrichter habe festgestellt, dass das Plakat zwar «zweifelsohne beleidigende Äusserungen» beinhalte, diese seien aber gegen ein Kollektiv und nicht gegen Einzelpersonen gerichtet. Huonker habe deshalb keine Klageberechtigung. Ob Huonker den Entscheid weiter zieht, will er sich noch überlegen.
Sonntag
25.04.2004