Die Sender der SRG lancieren ein Social-Media-Format ums andere. Die SRF-Ombudsleute sehen sich dabei allerdings nur begrenzt in der Pflicht.
«Herausgefunden: Meine Empathie endet da, wo freiwillig Ungeimpfte auf der Intensivstation landen. Da tut mir nur das Spitalpersonal leid!»: Mit diesem Tweet hatte Moderator und Komiker Stefan Büsser im August für Wirbel gesorgt. Twitter löschte den Post von «Büssi», der selber wegen einer Lungenerkrankung zu den Corona-Gefährdeten zählt.
Nun haben sich auch die Ombudsleute des Schweizer Radio und Fernsehens (SRF) über den umstrittenen Tweet gebeugt, um klarzustellen, wann SRF-Angestellte beruflich zwitschern und die Ombudsstelle mithört, und wann sie das nur «als User» tun, sodass es die Ombudsleute nicht weiter kümmern muss.
Büssers Impf-Tweet empfand ein SRF- oder Twitter-User nämlich als «menschenverachtend und hetzerisch»: «Ich fühle mich zutiefst diskriminiert und habe Angst, dass Angestellte von SRF solch eine (wenn auch private) Reichweite erhalten, um gegen gewisse Menschen zu hetzen», klagte er oder sie im Schreiben an das Ombudsduo Esther Girsberger und Kurt Schöbi.
Grundsätzlich sind die Ombudsleute auch für SRF-Inhalte auf Twitter, Facebook oder Instagram zuständig. Denn diese gehören zum im Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) beschriebenen «übrigen publizistischen Angebot» der SRG. Doch müssen es «von der Redaktion gestaltete» Inhalte sein, damit sich die Ombudsleute einmischen dürfen.
«Tweets von SRF-Angestellten, die sie in ihrer Funktion beispielsweise als ‚Arena‘-Moderator (Sandro Brotz) oder als ‚Club‘-Moderatorin (Barbara Lüthi) absetzen und die einen klaren Bezug zu SRF-Sendungen respektive SRF-Inhalten aufweisen, sind als redaktionelle Inhalte zu qualifizieren», präzisieren die Ombudsleute in ihre Stellungnahmen den Paragrafen des RTVG.
Die «Arena» ist beispielsweise von sich aus dazu übergegangen, die Tweets von Moderator Sandro Brotz mit «red» zu kennzeichnen, damit auch klar wird, dass er diesen Tweet nicht als Privatperson, sondern als «Arena»-Moderator absetzt. Dies, nachdem Brotz im Frühling mit einem Corona-Tweet einen Shitstorm gezündet hatte.
Stefan Büsser sei bei SRF nur noch als Moderator für den «Donnschtig-Jass» tätig, schreiben die Ombudsleute zum aktuellen Streitfall. «Er hat diesen Tweet also als Privatperson, als Comedian, Radio- und TV-Host, Podcaster abgesetzt, nicht aber als Beauftragter des ‚Donnschtig-Jass‘.»
Doch auch wenn auf «Büssis» Twitter-Account weder seine Selbstbezeichnung als «Comedian, Radio- und TV-Host, Podcaster» noch das Hintergrundbild auf seine SRF-Karriere hinweist: Sein Gesicht, seine Stimme und sein Name bleiben mit SRF verknüpft, Pensenreduktion hin oder her.
Eine scharfe Trennung ist nicht so einfach möglich, zumindest nicht in den Köpfen der User, findet der Klein Report.