Neben der Online-Förderung befasste sich der Ständerat am Dienstag auch mit den digitalen Freiheiten der SRG. Anders als der Nationalrat will er nicht, dass das Online-Angebot zurückgestutzt wird.
In Artikel 18 der aktuellen Konzession steht, dass die Online-Beiträge der SRG einen direkten Sendungsbezug haben müssen.
«Bei Online-Inhalten ohne Sendungsbezug sind Textbeiträge in den Sparten Nachrichten, Sport und Regionales oder Lokales auf höchstens 1'000 Zeichen beschränkt», so die Ausnahmeregelung, die den SRG-Sendern derzeit viel Spielraum offenlässt.
Im März hatte der Nationalrat bei der Beratung des Massnahmenpakets den zusätzlichen Paragrafen 26a ins Gesetz eingefügt, der der SRG freischwebende Online-Beiträge verbieten will. Treffen könnte dies zum Beispiel das «My School»-Angebot auf SRF.
Der Ständerat hat diese Neuerung jetzt wieder rückgängig gemacht. Ohne Widerrede hat er am Dienstagvormittag das Verbot aus dem Gesetz gestrichen.
Die SRG stärker einzuhegen liesse sich nicht mit dem «Informationsanspruch» der Hörer und Zuschauerinnen an ein Service-public-Medienhaus vereinbaren, fasste Mitte-Ständerat Stefan Engler die Mehrheitsmeinung der vorberatenden Kommission zusammen. Ausserdem sei das Online-Angebot in der Konzession zu regeln, nicht auf Gesetzesstufe.
«Die vom Nationalrat zusätzlich vorgesehene Einschränkung würde ausgerechnet und vor allem die Bereiche Kultur und Bildung betreffen», doppelte Medienministerin Simonetta Sommaruga nach. Gerade dort stehe die SRG ja nicht in Konkurrenz zu den privaten Medien. «So würden eigentlich die falschen Orte getroffen.»
Ausserdem kündigte Sommaruga bei dieser Gelegenheit eine neue Plattform für den Dialog der SRG mit den privaten Medien an. «Wie die mediale Zukunft in diesem Land aussieht, das muss breit diskutiert werden.»