Die Unternehmen zahlen auch in Zukunft die Abgabe für Radio und Fernsehen. Nach dem deutlichen Ja im Nationalrat schickt der Ständerat die parlamentarische Initiative des Zürcher Nationalrats Gregor Rutz bachab. Das Seilziehen um die Mediensteuer ist damit endgültig entschieden.
Der Vorstoss hatte verlangt, die Unternehmen von der Mediensteuer zu befreien. Dies, weil diese eine «Doppelbesteuerung» darstelle: Mitarbeiter von Unternehmen seien über die Haushalte ja schon selber von Serafe zur Kasse gebeten worden, argumentierte Rutz.
Dieser Argumentation konnte der Ständerat am Dienstagvormittag nicht folgen. Mit 20 zu 14 Stimmen versenkte er den Vorstoss, der im September im Nationalrat noch eine deutliche Mehrheit gefunden hatte.
An dem erst im Januar eingeführten Erhebungssystem schon nach knapp einem Jahr wieder Änderungen vorzunehmen, sei nicht angezeigt, argumentierte zum Beispiel der Bündner CVP-Ständerat Stefan Engler. Eine unabhängige Informationsversorgung via Radio und Fernsehen sei ein «essenzieller Faktor für einen stabilen, gut funktionierenden und damit attraktiven Unternehmensstandort Schweiz», so Engler.
Der SVP-Ständerat aus Schaffhausen, Hannes Germann, sprach sich für die Abschaffung der Unternehmensbesteuerung aus. Er verwies auf das jüngste Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Radio- und TV-Abgabe. Nach diesem Urteil bestehe «erst recht Handlungsbedarf», so Germann.
Das Gericht hatte am 5. Dezember befunden, dass die Besteuerung der Unternehmen nach lediglich sechs Tarifstufen viel zu grob sei. Geklagt hatte ein KMU aus dem Kanton Bern, dem von Serafe 2280 Franken in Rechnung gestellt worden waren; die entsprechende Tarifstufe behandelt Unternehmen mit einem Jahresumsatz zwischen 5 und 20 Millionen Franken gleich. Der Bundesrat will die Tarifstufen im nächsten Jahr überprüfen.
Paul Rechsteiner wies darauf hin, dass der Vorstoss von Gregor Rutz nicht die Abstufung der Unternehmenssteuer verfeinern, sondern diese ersatzlos streichen wolle. Das stehe «in krassem Widerspruch zu zwei Volksentscheiden», so der St. Galler SP-Ständerat. «Wo Probleme bestehen, dort müssen sie gelöst werden. Aber jetzt gleich alles zu beseitigen und das Kind mit dem Bade auszuschütten, geht doch viel zu weit.»
Mit der Ablehnung durch den Ständerat ist das Geschäft definitiv erledigt. Mit dem Entscheid bleibe die «Mehrfachbesteuerung für Unternehmen» bestehen, kritisierte der Schweizerische Gewerbeverband (sgv) am Dienstagabend. «Die Mediensteuer bleibt mit ihrer verfassungswidrigen Tarifstruktur eine Baustelle.»