Der Walliser Weinhändler Dominique Giroud soll doch keinen Wein gepanscht haben. Die Waadtländer Staatsanwaltschaft hat das seit fünf Jahren laufende Strafverfahren wegen Verdachts auf illegalen Weinverschnitts eingestellt, wie der Sprecher Girouds, Marc Comina, in einer Pressemitteilung schreibt. Die Staatsanwaltschaft hat die Einstellung des Verfahrens gegenüber der Zeitung «24 heures» bestätigt.
Besiegelt ist die vertrackte Affäre Giroud damit jedoch noch nicht. Erst im Juli wurde der Weinhändler vom Kanton Waadt wegen Steuervergehen zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt. Ein Rekurs ist vor dem Waadtländer Kantonsgericht hängig. Auch bei der Staatsanwaltschaft Wallis läuft ein Verfahren wegen Steuerdelikten.
Über Girouds Steuerdelikte und seine angeblichen Weinverschnitte, für die er jetzt freigesprochen worden ist, wollte Radio Télévision Suisse (RTS) Mitte Mai im Nachrichtenmagazin «Journal de 19h30» und später im Wirtschaftsmagazin «Toutes Taxes Comprises» berichten. Das Bezirksgericht Sion verbot dem Sender aber vorerst, den Beitrag auszustrahlen.
Das Westschweizer Fernsehen sah einen Eingriff in die Informations- und Medienfreiheit und protestierte. Ende Mai lehnte das Gericht Girouds Antrag nach vorsorglichen Massnahmen schliesslich ab und erlaubte die Ausstrahlung des Beitrags.
Doch damit nicht genug. Im Juni nahm die Staatsanwaltschaft Genf Dominique Giroud und drei weitere Personen in Untersuchungshaft. Sie wurden verdächtigt, die Computer zweier Journalisten gehackt zu haben. Die betroffenen Mitarbeiter des Westschweizer Fernsehens und von «Le Temps» hatten über Giroud berichtet.
Pikanterweise hat der Privatdetektiv, den Giroud engagiert hatte, offenbar seinen Aufraggeber hintergangen und dem Journalisten des Westschweizer Fernsehens, dem eigentlichen Ziel des Hackerangriffs, geheime Unterlagen zugespielt. Gegen den Detektiv klagte Giroud wegen Betrugs und Veruntreuung.