Ob bei der Abgangsentschädigung, der Lohn-Besitzstandsregelung oder den Weiterbildungsmöglichkeiten: Überall kommt der Kader der SRG auf Kosten der anderen Mitarbeiter besser weg. Weder die SRG noch die Vereinigung der Kader (VDK) selber waren offen für eine Gleichheit beim Sozialplan.
Wird etwa ein Kadermitglied freigestellt, erhält die Person für jedes Dienstjahr einen Monatslohn als Entschädigung - ein «normaler» GAV-Mitarbeiter hingegen nach sieben Jahren nur vier Löhne. Das Maximum der Abgangsentschädigungen erreicht das Kadermitglied bereits nach zwölf Jahren, nach GAV dauert es aber vier Jahre länger.
Auch bei einer Veränderung der Schlüsselfunktion erhält ein leitender Angestellter mehr Geld, der Faktor der Differenzzahlung alter Lohn/ neuer Lohn beträgt 2,5 oder 3 - beim GAV-Mitarbeitenden ist der Faktor nur 2.
Damit nicht genug: Die Lohn-Besitzstandsregelung bei Veränderung der Schlüsselfunktion sieht vor, dass Kader bereits ab 60 Jahren Besitzstand haben, während die weiteren Angestellten wie «Mitarbeiter zweiter Klasse» behandelt werden - sie haben erst ab dem Alter von 63 Besitzstand.
Eine Chance, dieses Zweiklassensystem zu durchbrechen, gibt es kaum, denn auch bei den Weiterbildungsleistungen werden die GAV-Mitarbeiter benachteiligt: Sie erhalten bei vereinbarter Weiterbildung etwa höchstens 5000 Franken, ein Kadermitglied das Doppelte.
Während das Schweizer Syndikat Medienschaffender (SSM) «Gleichbehandlung und personalpolitische Sensibilität» vermisst, verteidigt die SRG die Besserstellung des Kaders noch mit dem Argument, dass die Kosten beim Newplacement für Kader teurer und mit dem höheren Lohn begründbar seien.
«Warum bei Kader die Kosten für ein Newplacement höher sein sollen, wird nicht ausgeführt, und weshalb ein höherer Lohn zu höheren Leistungen führen soll, ist ein Argument aus der Kategorie `verkehrte Welt`», kann sich das SSM nur wundern.
Gekrönt wird das Ganze noch durch die Gemini-Versicherung. Sie wurde gegründet, um Versicherungslücken bis ins Alter 65 zu decken, da die Kader damals mit 62 Jahren pensioniert wurden. Per 1. Januar 2015 wurde das Pensionierungsalter von 62 allerdings aufgehoben - «damit ist auch die Begründung für diese Belle-Etage-Versicherung weggefallen», ist für das SSM klar.
Es geht um Versicherungskosten in Höhe mehrerer Millionen Franken, die zu 100 Prozent von der SRG finanziert werden.