Content:

Montag
24.09.2012

Nach sieben Verhandlungsrunden haben das Schweizer Syndikat Medienschaffender SSM und die SRG am Samstag eine Plattform für einen neuen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) unterzeichnet. Der Entwurf wird nun zunächst der SSM-Branchenkonferenz vorgelegt, danach müssen die SSM-Mitglieder an einer Urabstimmung darüber befinden. Sollten sie zustimmen, würde der neue GAV am 1. Januar 2013 in Kraft treten und für vier Jahre gelten. Dies teilten das SSM und die SRG mit.

«Die SRG hat ihr Ziel, den GAV zu vereinfachen und moderate Einsparungen zu erzielen, nicht vollumfänglich erreicht», so die SRG in einer Mitteilung vom Samstag. «Mit dem heutigen Ergebnis bleibt sie aber eine gute und attraktive Arbeitgeberin.» Aus Sicht der SRG könne der neue GAV am 1. Januar in Kraft treten.

Die Einigung schaffe die Grundlage für die Fortführung der GAV-Tradition bei der SRG, hiess es seitens des SSM. «Dies ist nicht nur für die rund 5000 GAV-Mitarbeitenden von grösster Bedeutung, sondern auch für die SRG und ihre Funktionen als Service-public-Medienunternehmen.» Auch sei die Einigung ein wichtiges Signal für den gesamten Mediensektor.

Dem SRG-GAV unterstehen rund 5000 Mitarbeitende von Schweizer Radio und Fernsehen (SRF), Radio Télévision Suisse (RTS), Radiotelevisione svizzera (RSI), Radiotelevisiun Svizra Rumantscha (RTR), Swissinfo und Generaldirektion.