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Freitag
13.03.2020

TV / Radio

Angesichts des Coronavirus hat die SRG-Geschäftsleitung entschieden, für einen Teil der Mitarbeitenden vorübergehend Homeoffice vorzuschreiben. 

«Von zu Hause aus muss ab nächster Woche arbeiten, wer dies aus betrieblicher Sicht tun kann», heisst es am Donnerstagabend in einer Mitteilung.

Artikel 24 der Konzession sieht vor, dass die SRG in Krisenzeiten einen Versorgungsauftrag innehat. Um diesen zu erfüllen, müssen die dafür notwendigen organisatorischen und technischen Massnahmen getroffen werden.

Die SRG führe deshalb ab nächster Woche schrittweise ein obligatorisches Homeoffice für denjenigen Teil der Mitarbeitenden ein, die «nicht zwingend» vor Ort anwesend sein müssen.

Die Anordnung gilt vorerst bis am 5. April. Eine Verlängerung sei möglich.