In ihrer gut siebenstündigen Sitzung hatte die nationalrätliche Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen am Montag vor allem über eines debattiert: den Service public in der Medienlandschaft.
Im Ergebnis fordert die Kommissionsmehrheit eine Ergänzung des bundesrätlichen Service-public-Berichts, ein «Mitspracherecht» des Parlaments bei der Erteilung der SRG-Konzession sowie ein «langfristiges Verbot der Online-Werbung für die SRG», wie das Sekretariat der Kommission am Dienstagnachmittag mitteilt.
Im Nachklang zu den Diskussionen, die der Service-public-Bericht im Juni ausgelöst hatte, hat die Fernmeldekommission unter dem Vorsitz von SVP-Nationalrätin Natalie Rickli dazu eine Anhörung mit Vertretern vom Verband Schweizer Medien, der SRG, dem Verband Schweizer Privatradios, Telesuisse und 3+ durchgeführt. «In der anschliessenden Diskussion waren sich die Kommissionsmitglieder einig, dass es ein Nebeneinander von privaten Anbietern und der SRG braucht», heisst es in der Mitteilung.
Für die Kommissionsmehrheit ist der Bericht «unvollständig und wenig zukunftgerichtet». Konkret fehle «der Fokus auf die neuen technologischen Entwicklungen und die entsprechenden Möglichkeiten respektiven Abgrenzungen zwischen der SRG und den Privaten», heisst es weiter. Mit 16 zu 9 Stimmen hat die Kommission schliesslich entschieden, beim Bundesrat bis Ende Jahr einen Zusatzbericht «mit einer detaillierten Analyse gemäss Subsidiaritätsprinzip» zu verlangen.
Sobald dieser Bericht vorliegt, sollen nach dem Willen der Kommissionsmehrheit «die zielgruppenspezifische Werbung für die SRG sowie die damit zusammenhängenden Fragen betreffend einer offenen Branchenlösung hinsichtlich Zugang zu den aggregierten Nutzerdaten vertieft werden», heisst es in dem Schreiben des Kommissionssekretariats weiter.
Zudem hat die Fernmeldekommission der grossen Kammer den Bundesrat per Motion beauftragt, «Online-Werbung für die SRG auch nach 2018 nicht zuzulassen». Zusätzlich verlangt sie von der Regierung einen Bericht, der aufzeige, wie in der Schweiz «eine unabhängige Aufsichtsbehörde für Radio und Fernsehen» geschaffen werden könnte. Es soll geprüft werden, ob die unabhängige Aufsichtsbehörde für Radio und Fernsehen mit der Aufsicht im Bereich Fernmeldewesen zusammengeführt werden kann.
Und last but not least: die SRG-Konzession. Mit 13 zu elf Stimmen bei einer Enthaltung hat die Kommission eine Motion verabschiedet, die eine «duale Kompetenz» für die SRG-Konzession verlangt. Dabei läge die «Rahmenkonzessionskompetenz» bei der Bundesversammlung und die «Betriebskonzessionskompetenz» beim Bundesrat.
Mit dieser Motion macht die Kommission einen halben Schritt zurück. Im Juni hatte SVP-Nationalrat Thomas Müller in einer parlamentarischen Initiative verlangt, die Konzessionsvergabe ganz dem Parlament zu überlassen. Die Kommissionsmehrheit hat mit 16 zu 9 Stimmen nun beschlossen, diese Initiative nicht zu unterstützen. Sie findet, dass mit dem eigenen «dualen» Modell die Forderung von Müllers Initiative «in sinnvoller Art und Weise umgesetzt werden kann».