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Donnerstag
31.03.2016

Vermarktung

Kein «vorsorgliches Vollzugsverbot» erlassen

Kein «vorsorgliches Vollzugsverbot» erlassen

Kurz vor dem Start von Admeira am 4. April wird es juristisch noch einmal dramatisch: Das Vermarktungskonglomerat kann starten - jedoch auf eigene Gefahr für die SRG.

Das Bundesverwaltungsgericht hat am Donnerstag «nicht ein vorsorgliches Vollzugsverbot erlassen». Diesen Entscheid bestätigte der Verlegerverband auf Nachfrage des Klein Reports am Donnerstagabend.

Das Gericht hält aber fest, dass die Teilnahme der SRG am Joint Venture auf «eigenes Risiko erfolge» und behält sich vor, der SRG «nach erfolgtem Markteintritt» eine Tätigkeit im Rahmen des Joint Venture zu verbieten. Einen Entscheid in der Sache hat das Verwaltungsgericht in St. Gallen nämlich noch nicht gefällt. Mit anderen Worten: Das Mittun der SRG ist zum heutigen Zeitpunkt nicht rechtskräftig.

Der Verband Schweizer Medien und weitere Medien- und Werbevermarktungsunternehmen hatten am 16. März 2016 Beschwerde gegen den Entscheid des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) eingereicht, das die Teilnahme der SRG am geplanten Joint Venture Ende Februar freigegeben hatte. Dieser UVEK-Entscheid soll gemäss Beschwerde aufgehoben werden.

«Wir hätten ein Vollzugsverbot natürlich begrüsst, damit nicht vor einem Entscheid in der Sache schon Fakten geschaffen werden. Der Entscheid ist aber nicht überraschend», befand Andreas Häuptli, Geschäftsführer ad interim des Verlegerverbandes. Dies ändere aber nichts daran, dass den unabhängigen Medienunternehmen wesentliche Grundlagen vorenthalten und sie rechtswidrig vom Verfahren ausgeschlossen wurden. «Diese Frage wurde vom Bundesverwaltungsgericht noch nicht geprüft», so Häuptli.