Im «sportpanorama plus» vom 25. Juli war das Logo von Roger Federers neuer Schuhmarke oft zu sehen. Die Ombudsstelle unterstützt eine Beschwerde wegen Schleichwerbung.
In dem halbstündigen Doppel-Interview mit dem Tennis-Star und der Triathlon-Olympiasiegerin von 2012, Nicola Spirig, sprach Federer unter anderem über ein mögliches Karriereende, seine Knieoperation, und wie er sich auf Olympia vorbereite.
Im Studio-Hintergrund war dabei das Logo seines neu lancierten Tennisschuhs überdeutlich zu erkennen. Und zwar nicht nur dann, wenn die Kamera auf Federer fokussierte, sondern auch in der Studio-Totale mit den beiden Interviewgästen neben Moderator Oliver Borer.
Am 6. Juli hatten Federer und sein neuer Equipment-Ausrüster On ihr erstes gemeinsames Produkt präsentiert: «The Roger», ein Tennis-Luxusschuh aus veganem Leder. Das Interview von «sportpanorama plus» wurde am Rande dieser Schuhpräsentation im gleichen Studio aufgezeichnet.
«Wissen Sie, wie viele Einzelunternehmer, die auch ein gutes Produkt entwickelt haben, nie diese Chance bekommen, dies im TV vor einem breiten Publikum zu präsentieren», beschwerte sich ein Zuschauer bei der Ombudsstelle. Und fragte: «Was zahlt Roger Federer für diese Werbung?»
Die SRF-Crew habe die Talkrunde neben dem bereits fix installierten Dekor von «On» aufgebaut, versuchte die Redaktion ihren Kopf aus der Schlinge zu ziehen. Unter grossem Zeitdruck habe man versucht, dass die mit dem Branding versehenen «On»-Dekorteile möglichst nicht im Bild zu sehen sein werden.
Der zuständige Produzent habe die Kameraleute zudem angewiesen, den Hintergrund möglichst unscharf zu zeigen. Dies habe «leider nicht so funktioniert, wie dies im Vorfeld besprochen wurde.»
«Nachträglich muss eingestanden werden, dass das nachträgliche Verpixeln des Logos in der Postproduktion zu wenig in Betracht gezogen wurde.»
Weiter schreibt die Redaktion in ihrer etwas händeringend wirkenden Antwort, zwischen SRF und Roger Federer hätten «keine Absprachen» und «keine Geldflüsse» stattgefunden.
«Alle Erläuterungen der Redaktion bleiben Erklärungen, vermögen aber die Missachtung der gesetzlichen Vorgaben nicht zu rechtfertigen», kommt die Ombudsstelle in ihrer Berurteilung zum Schluss.
Gemäss Gesetz sei der Gesamteindruck entscheidend, und dieser werde vom Firmendekor im Hintergrund «stark mitgeprägt».
Damit hat die SRF-Sendung gegen das Werbeverbot im Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) verstossen.