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Dienstag
15.09.2020

TV / Radio

Ein TV-Beitrag über den Genfer Staatsrat Pierre Maudet der in «Rundschau» vom 3. Oktober 2018 ist nun auch vor dem Bundesgericht abgeblitzt.

Dieses stützt die Einschätzung der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI), das einen Verstoss gegen das Sachgerechtigkeitsgebot erkannt hat.

Der Genfer Politiker ist unter anderem «mit der Schweizer Drehscheibe für dreckiges Gold», so die «Rundschau», in Zusammenhang und im gleichen Atemzug genannt worden.

Die Öffentlichkeit habe sich keine eigene Meinung über die Zusammenhänge zwischen der Reise des Staatrats nach Abu Dhabi, die er sich sponsern liess, und der Auftragsvergabe sowie «dem dreckigen Gold» bilden können, urteilte schon die UBI.

Die Anwälte von Pierre Maudet haben am Montag über den abgewiesenen Rekurs des Schweizer Radio und Fernsehens (SRF) vor Bundesgericht informiert.